Genehmigungen von A bis Z
Die nachstehenden genehmigungspflichtigen Leistungen dürfen Sie nur abrechnen, wenn die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein hierfür zuvor die schriftliche Genehmigung erteilt hat. Antragsunterlagen finden Sie auf den jeweiligen Seiten.
ACHTUNG
Wir möchten Sie bitten aufgrund der aktuellen Situation bis auf weiteres Ihre Anträge sowie dazugehörige Unterlagen möglichst auf elektronischem Weg bei uns einzureichen.
Für einige Antragsverfahren (s. Übersicht) können Sie hierzu auch unser neues Antragsportal nutzen.
Zum Digitalen Antragsmanagement
Kurzanleitung für das Digitale Antragsmanagement (PDF)
Ansonsten verwenden Sie bitte die bei den jeweiligen Anträgen genannten E-Mail-Postfächer bzw. Faxnummern.