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Digitale Antragstellung – ab 1. Oktober 2026 gebührenpflichtig bei alternativer Einreichung

Die KV Nordrhein baut ihre digitalen Services kontinuierlich aus – für mehr Effizienz und eine schnellere Bearbeitung Ihrer Anliegen. Ab dem 1. Oktober 2026 gilt daher: Anträge, die nicht über das Digitale Antragsportal gestellt werden, unterliegen einer Bearbeitungsgebühr von 40,00 Euro. Betroffen sind Einreichungen per Post, E-Mail oder auf anderem Weg.

Wir empfehlen Ihnen die Nutzung des Digitalen Antragsportals – damit entfällt die Gebühr, und Ihr Antrag wird zügiger bearbeitet.

Die nachstehenden genehmigungspflichtigen Leistungen dürfen Sie nur abrechnen, wenn die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein hierfür zuvor die schriftliche Genehmigung erteilt hat. Antragsunterlagen finden Sie auf den jeweiligen Seiten.

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