Genehmigungen von A bis Z
Die nachstehenden genehmigungspflichtigen Leistungen dürfen Sie nur abrechnen, wenn die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein hierfür zuvor die schriftliche Genehmigung erteilt hat. Antragsunterlagen finden Sie auf den jeweiligen Seiten.
Wir möchten Sie bitten Ihre Anträge sowie dazugehörige Unterlagen möglichst über das Digitale Antragsmanagement bei uns einzureichen.
Kurzanleitung für das Digitale Antragsmanagement (PDF)
Ansonsten verwenden Sie bitte die bei den jeweiligen Anträgen genannten E-Mail-Postfächer bzw. Faxnummern.