Qualität Letzte Änderung: 10.06.2020, 09:17 Uhr
Spezielle Laboratoriumsuntersuchungen
Die Richtlinien zu den Laboratoriumsuntersuchungen regeln die Erbringung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen des Kapitels 32 EBM. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben eine neue Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Erbringung von speziellen Untersuchungen der Laboratoriumsmedizin geschlossen. Die „QS-Vereinbarung Spezial-Labor“ ersetzt die „Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die Durchführung von Laboratoriumsuntersuchungen in der kassenärztlichen/vertragsärztlichen Versorgung“ vom 8. Dezember 1990. Die neu gefasste QS-Vereinbarung Spezial-Labor ist zum 1. April 2018 in Kraft getreten.
Qualitätssicherungskommission:
- Es besteht jeweils eine Kommission bei der Bezirksstelle Köln und der Bezirksstelle Düsseldorf mit jeweils 5 Mitgliedern.