Abrechnungsprüfung HZV-Leistungen
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) hat in Zusammenarbeit mit dem Hausärzteverband Nordrhein e.V. und den nordrheinischen Krankenkassen und Verbänden eine vorgelagerte Abrechnungsprüfung für die an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) teilnehmenden Hausärztinnen und Hausärzte (HZV-Ärztinnen und -Ärzte) entwickelt. Sie wird erstmals ab dem 3. Abrechnungsquartal 2022 wirksam.
Für die Praxen bedeutet das konkret: Die bei der KVNO eingereichte Honorarabrechnung wird in einer Abrechnungsprüfung dahingehend überprüft, ob im Rahmen der Honorarabrechnung von HZV-Ärztinnen und -Ärzten Leistungen aus den HZV-Verträgen bei der KV Nordrhein für die entsprechenden Patientinnen und Patienten Abrechnungen eingereicht wurden. Leistungen, die Bestandteil des HZV-Vertrages sind, werden seitens der KVNO von den übrigen Abrechnungsdaten abgetrennt und dem Hausärzteverband als sogenannter „Beratungsdatensatz“ weitergeleitet. Der Hausärzteverband informiert in der Folge die betroffenen HZV-Ärztinnen und -Ärzte über die Falsch- bzw. Doppelabrechnung. Für diese besteht daraufhin die Möglichkeit der (Neu-)Abrechnung der Leistungen über das HZV-System. Zusätzlich erhalten die HZV-Ärztinnen und -Ärzte die Abrechnungsunterlagen von der KV Nordrhein. In diesen sind die abgesetzten Leistungen aus den HZV-Verträgen konkret ausgewiesen.
Die wichtigsten Informationen haben wir in einer FAQ-Liste zusammengefasst.