KSVPsych

Vernetzte Versorgung schwer psychisch Erkrankter

Für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein neues Versorgungsprogramm auf den Weg gebracht, welches seit dem 1. Oktober 2022 durch die Kassenärztlichen Vereinigungen umgesetzt wird. Die Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf („KSV-Psych“) verfolgt das Ziel, die Versorgung schwer psychisch kranker Menschen innerhalb dedizierter Netzverbünde zu verbessern.

Haben Sie Fragen, wollen Sie sich einem Netzverbund anschließen, oder benötigen Sie anderweitige Informationen? Mailen Sie uns gerne: komplexversorgung@kvno.de

Sie haben eine Überweisung oder schriftliche Empfehlung für die KSVPsych-Komplexversorgung ausgestellt und möchten für die Patientin oder den Patienten einen Termin in einem KSVPsych-Netzverbund organisieren?

Rufen Sie gerne unsere Termin-Servicestelle (TSS) unter bekannter Arztrufnummer an: 0211-59708988 (erreichbar Mo. – Do. 9 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr).

Gerne können sich die Patientinnen und Patienten mit Überweisung oder schriftlicher Empfehlung direkt bei uns zur Terminvermittlung melden. KSVPsych-Telefonnummer: 0800-116 117 05 (erreichbar Mo. – Do. 9 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr)

Was ist die Versorgung schwerpsychisch Kranker nach der KSVPsych-RL?

In dem Versorgungsprojekt "NPPV" wurde eine berufsübergreifende, koordinierte und strukturierte Behandlung in Nordrhein bereits erfolgreich erprobt und damit eine Blaupause für die Regelversorgung geschaffen. Dort organisierte die KVNO gemeinsam mit einem Netzwerkmanagement die berufsgruppenübergreifend vernetzte und koordinierte Komplexversorgung von psychisch erkrankten Menschen. „NPPV“ wurde durch den Innovationsfonds des G-BA gefördert.

Die Bilanz des Pilotprojektes: Über 700 Ärzte und Ärztinnen sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben in den 5 Jahren der Projektphase teilgenommen. Tausende Patientinnen und Patienten konnten für eine Teilnahme gewonnen werden.

Nach der erfolgreichen Pilotierung in Nordrhein hat der G-BA mit der KSV-Psych-Richtlinie ein bundesweites Versorgungsprogramm für Erwachsene mit schweren psychischen Erkrankungen auf den Weg gebracht, welches ab Oktober 2022 durch die KVen umgesetzt wird.

Die Netzverbünde - Hilfen aus einer Hand

Im Mittelpunkt des neuen Versorgungsprogramms stehen Netzverbünde, in denen sich Ärzte und Ärztinnen sowie Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen zusammenschließen und eine berufsgruppen- und sektorenübergreifende Versorgung gewährleistet sollen. In enger Kooperation mit Kliniken und qualifizierten Gesundheitsberufen wie Ergotherapeuten und Soziotherapeuten sollen sie künftig für die Komplexbehandlung, die wohnortnahe Betreuung sowie eine zeitnahe Diagnostik- und Therapiemöglichkeit und eine bedarfsgerechte Behandlung verantwortlich sein.

Ein Netzverbund ist gemäß der KSV-Psych-Richtliniendefinition ein vertraglicher Zusammenschluss von mindestens zehn Leistungserbringern einer Region, die zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind. Netzverbundmitglieder können Leistungserbringer der folgenden Fachgruppen sein:

  • Psychiatrie und Psychotherapie
  • Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Nervenheilkunde
  • Neurologie und Psychiatrie
  • Neurologie sowie
  • ärztliche und psychologische Psychotherapeuten

Im Netzverbund soll es für die Patientin bzw. den Patienten jeweils stets eine Ärztin/einen Arzt oder Psychotherapeutin/Psychotherapeuten geben, die/der die Bezugsfunktion übernimmt. So sollen Betroffene immer von derselben Person medizinisch und psychotherapeutisch versorgt und begleitet werden. Ein Netzverbund kann über mehrere Bezugsärzte/-psychotherapeuten verfügen. Eine Zuordnung erfolgt individuell in der Regel im Anschluss an die differentialdiagnostische Abklärung.

Nicht nur die Vernetzung zwischen psychiatrischer und psychotherapeutischer Therapie, sondern auch eine Koordination unterschiedlicher, psychosozialer Hilfen ist in der Richtlinie vorgesehen. Das schließt Hilfen beim Wechsel zwischen stationärer und ambulanter Versorgung ein. Ein Programm zur Komplexbehandlung speziell für Kinder und Jugendliche soll folgen. Derzeit laufen dafür noch die Beratungen im G-BA.
 

Schaubild 01 Komplexversorgung DIG
© KBV

Welche Patienten und Patientinnen erreicht werden sollen

Das Angebot richtet sich an Erwachsene ab vollendetem 18. Lebensjahrs mit einer schweren psychischen Erkrankung. Ein wichtiges Kriterium, das darüber entscheidet, ob jemand für die Komplexbehandlung infrage kommt, ist die Komplexität des Behandlungsbedarfs: Ein komplexer Behandlungsbedarf liegt laut Richtlinie vor, wenn pro Quartal der Einsatz von mindestens zwei Maßnahmen der Krankenbehandlung durch unterschiedliche Disziplinen nötig ist, um eine Heilung, Linderung oder Verhütung von Verschlimmerung der psychischen Erkrankung zu erreichen. Bei einer Patientin oder einem Patienten muss ebenso eine psychische Erkrankung F10- F99 nach Kapitel V der ICD-10-GM vorliegen. Bei der Indikationsstellung ist zudem die GAF-Skala (GAF - Global Assessment of Functioning ) als spezielles Messinstrument zur Erfassung der Beeinträchtigungen in den psychischen, sozialen und beruflichen Lebensbereichen anzuwenden. Der GAF-Wert möglicher Patienten/-innen darf höchstens ≤50 betragen.

Ablauf der Komplexbehandlung: Zeitnah, kontinuierlich und integriert

Ob jemand für die ambulante Komplexbehandlung tatsächlich geeignet ist, stellt ein Mitglied des Netzverbundes anhand der vorgegebenen Kriterien in der Eingangssprechstunde fest. Der Zugang zur Eingangssprechstunde kann über eine Empfehlung oder Überweisung erfolgen, die beispielsweise der Hausarzt ausstellt. Möglich ist auch, dass die Patienten und Patientinnen sich direkt an einen Arzt oder Psychotherapeuten des Netzverbundes wenden.

Nach dem ersten Kontakt in der Eingangssprechstunde folgt eine differenzialdiagnostische Abklärung, auf deren Grundlage der Bezugsarzt oder die Bezugsärztin beziehungsweise der Bezugspsychotherapeut oder die Bezugspsychotherapeutin den Behandlungsplan erstellt. Zusätzlich beauftragt der Bezugsarzt oder Bezugstherapeut eine Fachkraft, bestimmte Koordinationsaufgaben zu übernehmen, zum Beispiel für die Patientinnen und Patienten Termine zu vereinbaren und sie bei Bedarf zu Hause aufzusuchen oder weitere Hilfen zu vermitteln. Alle Therapieschritte werden eng abgestimmt und koordiniert. Dazu finden beispielsweise regelmäßig Fallkonferenzen statt, die auch per Video oder telefonisch stattfinden können.

Ein Kernelement der Komplexbehandlung ist, dass dem Patienten oder der Patientin ein schneller Zugang ermöglicht werden muss. Sollte der Verdacht auf einen entsprechend komplexen Versorgungsbedarf bestehen, können z.B. Hausärzte, Kliniken oder sozialpsychiatrische Dienste beim Netzverbund eine Eingangssprechstunde anfragen, die dann möglichst binnen sieben Werktagen stattfinden soll. Spätestens sieben Tage nach dem ersten Kontakt sollte die Differenzialdiagnostik abgeschlossen sein.

So läuft die Komplexbehandlung ab:
  1. Eingangssprechstunde
  2. Differentialdiagnostik
  3. Zuordnung Bezugsarzt/-ärztin/-psychotherapeut/in - Erstellung eines Gesamtbehandlungsplans durch die Bezugsärztin/den Bezugsarzt bzw. die Bezugspsychotherapeutin/den Bezugspsychotherapeuten
  4. Therapiebeginn
  5. Verlaufskontrolle, Fallkonferenzen und Überprüfung und ggf. Anpassung des Gesamtbehandlungsplans
  6. Überleitung in die Anschlussversorgung
  7. Behandlungsbeendigung
Schaubild 02 Komplexversorgung DIG
© KBV

Welche Voraussetzungen gibt es?

Wie erhält man eine Genehmigung?

Antragberechtigt sind:

  • Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Nervenheilkunde oder Neurologie und Psychiatrie
  • Ärztliche und psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie

Der Antrag für den Netzverbund kann von einer bevollmächtigten Person eingereicht werden. Sofern die bevollmächtigte Person nicht explizit aus dem Netzverbundvertrag hervorgeht, ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen.

Für die Genehmigungserteilung des Netzverbundes müssen folgende Unterlagen bei der KV Nordrhein eingereicht werden:

  • Antrag zur Teilnahme an der Versorgung nach der KSVPsych-Richtlinie
  • Netzverbundvertrag
  • Kooperationsverträge mit einem Krankenhaus sowie anderen Gesundheitsberufen (hierfür können zur Unterstützung unsere Musterverträge verwendet werden)

Bitte beachten Sie:

  • dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
  • dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
  • dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind (mit Ausnahme der in der KSVPsych-Richtlinie genannten delegierbaren Leistungen).

Bitte reichen Sie die Unterlagen unter komplexversorgung@kvno.de ein.

Den Antrag, eine Checkliste und weitere Musterdokumente sind unter Downloads zu finden

Beschaffung einer geeigneten Software-Plattform für die Umsetzung der KSVPsych-Richtlinie

Im Vergleich zu den bisherigen Leistungen der Regelversorgung sind für die richtliniengerechte Versorgung im Rahmen der KSVPsych-Richtlinie durch alle Beteiligte rollenbasierte Regeln und Absprachen einzuhalten, welche in der Richtlinie detailliert beschrieben sind. Um diese Behandlungspfade im interdisziplinären und sektorenübergreifenden Behandlungsteam verbindlich und transparent zu gewährleisten, ist der Einsatz einer digitalen Netzverbundplattform zwingend erforderlich.

Die KV Nordrhein möchte ihre Mitglieder bei der Beschaffung einer geeigneten und qualitativ hochwertigen digitalen Netzverbundplattform unterstützen. In den Monaten Dezember 2022 bis Februar 2023 fand daher eine Ausschreibung eines Rahmenvertrages zu einer solchen digitalen Netzverbundplattform durch die KV Nordrhein statt. Anbieter mussten im Rahmen dieser nachweisen, dass ihre Software mehr als 50 Detailanforderungen gerecht wird. Hier auszugsweise einige beispielhafte Anforderungen, die, so weit wie möglich, direkt aus dem Richtlinientext abgeleitet wurden:

  • Die IT-Anwendung muss die Möglichkeit bieten, alle Verbundpartner entsprechend ihrer Rolle (z.B. Netzverbundpartner, Kooperationspartner, Bezugsarzt, Bezugstherapeut, nicht-ärztlicher Koordinator etc.) organisations- und personenbezogen abzubilden.
  • Die IT-Anwendung bietet ein Terminmanagement Tool und liefert Transparenz über aktuelle Kontaktdaten aller Verbundpartner.
  • Die IT-Anwendung muss die Möglichkeit der Einbindung weiterer Leistungserbringer, auch außerhalb des SGB V, gewährleisten.
  • In der IT-Anwendung muss es möglich sein, eine fallbezogene Netzakte anzulegen.
  • Die fallbezogene Netzakte stellt standardisierte und einheitliche Formulare (z.B. Gesamtbehandlungsplan) zu Befund- und Behandlungsdokumentation bereit.
  • Über die IT-Anwendung muss das gesamte Behandlungsteam Zugriff auf diese Netzakte und die dort hinterlegten erforderlichen Informationen der Versorgung gem. KSVPsych-RL erhalten.

Im Rahmen der Ausschreibung hat nur die IVPNetworks GmbH die Erfüllung der Anforderungen mit ihrer digitalen Netzverbundplattform nachgewiesen. Mit der IVPNetworks GmbH hat die KV Nordrhein daher einen Rahmenvertrag über die Bereitstellung der digitalen Netzverbundplattform inkl. Hosting, Betrieb und Wartung geschlossen.

Mitglieder können einen Individualvertrag auf Basis des Rahmenvertrages direkt mit der IVPNetworks GmbH abschließen. Die IVPNetworks GmbH ist verpflichtet, die digitale Netzverbundplattform, die im Rahmen der Ausschreibung die Anforderungen erfüllt hat, den Mitgliedern anzubieten. Kontaktperson bei der IVPNetworks GmbH ist dazu Herr Rene Engelmann (E-Mail: ksvpsych@ivpnetworks.de; Tel.: 040 / 60 77 22 277)

Bei Fragen helfen wir gerne weiter. Bitte richten Sie diese an: komplexversorgung@kvno.de.

Abrechnung und Vergütung

Die aufeinander abgestimmte und koordinierte Versorgung ist für Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit zusätzlichen Aufwand verbunden. Hier erfahren Sie, welche Leistungen Sie im Zusammenhang mit der KSVPsych-RL abrechnen können.

Grundlage der Abrechnung ist der EBM in der jeweils gültigen Fassung. Mit Wirkung zum 01. Oktober 2022 wurde hier ein neuer Abschnitt 37.5 aufgenommen sowie die Gebührenordnungspositionen 01410 bis 01413, 01415, 22220 und 23220 angepasst. Die neu in den EBM aufgenommenen Leistungen werden extrabudgetär vergütet.

Um Ihnen den Einstieg in das Thema zu erleichtern, haben wir Ihnen folgende Informationen und Beispiele zur Abrechnung zusammengestellt.

Wie rechne ich unter Bedingungen der KSVPsych-RL ab?

Abrechnungsbeispiele

FAQ / Häufige Fragen zur Abrechnung

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