Telekonsile

Förderung von Telekonsilen zu Long-/Post-COVID und Post-VAC

Long Covid
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Nach einer akuten COVID-19-Erkrankung können im Einzelfall anhaltende Beschwerden auftreten, die ab einer Zeitspanne von vier Wochen nach Infektion als Long-COVID oder post-akute Folge von COVID-19 und bei Persistenz von mehr als zwölf Wochen als Post-COVID-Syndrom (ICD: U09.9! Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet) bezeichnet werden. Als Post-Vac-Syndrom wird ein neuartiges Krankheitsbild mit Post-COVID-vergleichbarer Symptomatik beschrieben. Dieses soll nach COVID-19-Impfungen auftreten können, ist bisher aber kein anerkanntes Krankheitsbild und es existiert bisher auch keine einheitliche Definition.

Förderung des MAGS

Zur Verbesserung der Versorgung der von Long- bzw. Post-COVID und Post-VAC betroffenen Patientinnen und Patienten hat das nordrheinwestfälische Gesundheitsministerium (MAGS) gemeinsam mit weiteren Akteuren der Gesundheitsversorgung ein Handlungskonzept erarbeitet. Teil dieses Konzepts ist die Förderung von Telekonsilen, die einen sektorübergreifenden Fachaustausch zwischen Vertragsärztinnen/Ärzten bzw. -Psychotherapeutinnen/–therapeuten einerseits und bestimmten, vom MAGS benannten Corona-Ambulanzen andererseits ermöglichen. Das MAGS stellt dafür bis Ende 2023 bis zu eine Million Euro – je zur Hälfte für die Landesteile Nordrhein und Westfalen-Lippe – zur Verfügung.

Förderung von Telekonsilen zu Long-/Post COVID und Post-VAC durch das MAGS auf einen Blick

Zuwendungsberechtigt:     
Alle niedergelassenen Vertragsärztinnen, -ärzte, psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten

Förderzeitraum:                  
01.09.2023 bis 31.12.2023

Fördervergütung:

  • 12,64 Euro extrabudgetär pro durchgeführtes Telekonsil (zzgl. zur Abrechnung der GOP 01670 – telekonsiliarische Beratung)
  • Einmalig 300 Euro für die Anbindung an die Virtuelles Krankenhaus NRW gGmbH

Voraussetzung:                   
Nutzungsvertrag mit der Virtuelles Krankenhaus NRW gGmbH

Hinweis: Die Nutzung der Plattform des VKh zur Telekonsilvermittlung ist im Rahmen der laufenden Pilotphase kostenlos. Nach Ablauf der Pilotphase informiert die Virtuelles Krankenhaus NRW gGmbH alle Nutzerinnen und Nutzer rechtzeitig vor dem Übergang in den Regelbetrieb, für den dann voraussichtlich Nutzungsgebühren erhoben werden.

Teilnehmende Konsilgeber:          
Konsilangebote

Teilnehmen als Konsilnehmer – so geht’s:      
Schritt-für-Schritt-Anleitung

Konsilvermittlung:  
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