Qualität Letzte Änderung: 10.06.2020, 09:17 Uhr

Hyperbare Sauerstofftherapie

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die hyperbare Sauerstofftherapie bei diabetischem Fußsyndrom als Behandlungsmethode in die Richtlinien-Methoden aufgenommen. Die Leistungen werden durch die Gebührenordnungspositionen (GOP) 30210 bis 30218 im EBM abgebildet.

Die hyperbare Sauerstofftherapie ist nur bei Patienten berechnungsfähig, deren Läsion die Gelenkkapsel oder Sehne einschließt (entsprechend Wagner Stadium II) und bei denen alle anderen Maßnahmen der Standardtherapie nachweisbar erfolglos geblieben sind.

Die Durchführung und Abrechnung der Leistungen nach den GOP 30216 sowie 30218 setzt eine Genehmigung für die hyperbare Sauerstofftherapie bei diabetischem Fußsyndrom voraus. Zur Erteilung der Genehmigung sind fachliche, personelle, organisatorische und räumliche Voraussetzungen nachzuweisen. Für die Durchführung und Abrechnung der GOP 30214 sind fachliche und räumliche Voraussetzungen zu erfüllen. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den unten stehenden Antragsformularen.

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