TSVG

TSS- und Hausarztvermittlungsfall

Zum 1. Januar 2023 wurden die extrabudgetären Zuschläge auf die Versicherten- bzw. Grundpauschale für eine Terminvermittlung erhöht. Dies gilt für die von der Terminservicestelle (TSS) an eine haus- oder fachärztliche Praxis verwiesen werden (TSS-Terminfall) bzw. ab dem 1. Januar auch für Patientinnen und Patienten die von einem Hausarzt- bzw. Kinder- und Jugendarzt an eine fachärztliche Praxis vermittelt werden (Hausarzt-Vermittlungsfall).

Auf Basis der ersten Abrechnungen möchten wir Ihnen gerne einige Hinweise für eine korrekte Abrechnung geben.

Online-Testabrechnung

Um mögliche Fehler in Ihren Abrechnungsdaten vorab selbst zu prüfen, können Sie eine online Testabrechnung durchführen. Nicht richtig abgerechnete Fälle werden im Regelwerksprotokoll ausgewiesen.

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