Sektorenübergreifende Qualitätssicherung

Viele medizinische Maßnahmen und Eingriffe werden heute sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor durchgeführt. Zudem werden Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen im Verlauf ihrer Behandlung häufig in beiden Sektoren versorgt. Der Gesetzgeber hat den G-BA daher verpflichtet, Maßnahmen der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung grundsätzlich sektorenübergreifend und an der Ergebnisqualität ausgerichtet, zu erlassen. Ziel hierbei ist es, die Qualitätsanforderungen beider Sektoren sinnvoll aufeinander abzustimmen.

Den rechtlichen Rahmen dafür bildet die G-BA-Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL), welche am 01.01.2019 in Kraft trat. Die Richtlinie besteht aus zwei Teilen:

  • Teil 1: Rahmenbestimmungen
    Hier werden die grundlegenden Strukturen und Prozesse, die zur Umsetzung der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung erforderlich sind und die Aufgaben der beteiligten Organisationen beschrieben
  • Teil 2: Themenspezifische Bestimmungen
    Diese enthalten Regelungen für die derzeitigen Qualitätssicherungsverfahren:
    Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie (QS PCI), Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI), Cholezystektomie (QS CHE) sowie Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen (QS NET).

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Koronarangiographie und PCI

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Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen

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Postoperative Wundinfektion

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Ambulante Psychotherapie (ab 1. Januar 2025: regionale Erprobungsphase)

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