Abrechnung

Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Informationen zur Erstellung und Abgabe Ihrer Quartalsabrechnung.

Einzureichende Dokumente zur Abrechnung

Nicht alle Dokumente und Unterlagen in den Praxen müssen zusammen mit der Quartals-Abrechnung an die KV Nordrhein gesandt werden. Zu jeder Abrechnung muss jedoch die Sammelerklärung eingereicht werden.

Die Sammelerklärung kann elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) oder postalisch übermittelt werden. Die unterschriebene Papier-Sammelerklärung muss innerhalb von sieben Tagen nach Sendung der Abrechnung an die zuständige Dienststelle Köln oder Düsseldorf gesendet werden.

Eingereicht werden neben der Sammelerklärung zudem Teilnahmeerklärungen/Dokumentationen der Patienten an bestimmten Sonderverträgen, zum Beispiel dem AD(H)S-, COPD-Vertrag oder dem Vertrag zur Palliativversorgung. Außerdem werden verschiedene Nachweise oder Originalrechnungen bei der Abrechnung von Sachkosten erforderlich. Dazu gehören unter anderem die Behandlungspläne zur künstlichen Befruchtung oder der jährliche Nachweis zur Wartung des Audiometers. Die PVS-Prüfprotokolle müssen nicht mitversandt werden.

Sammelerklärung

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein bietet allen Mitgliedern die Möglichkeit, eine elektronische Sammelerklärung zur Quartalsabrechnung einzureichen. Wird die elektronische Möglichkeit genutzt, entfällt vor allem der postalische Versand für die Praxen.

Ärzte und Psychotherapeuten, die für die Übertragung der Online-Abrechnung KV-Connect nutzen, können ihre Sammelerklärung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) einreichen. Für die QES benötigen Mitglieder einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).

Elektronische Sammelerklärung (mit HBA)

Für die postalische Übermittlung ist zu beachten, dass die unterschriebene Sammelerklärung innerhalb von sieben Tagen nach Absenden der Abrechnung an die zuständige Bezirksstelle versendet werden muss.

Sofern Sie die Sammelerklärung vorab faxen möchten, stehen Ihnen folgende Faxnummern zur Verfügung:

  • Bezirksstelle Düsseldorf: +49 211 5970 8613
  • Bezirksstelle Köln: +49 221 7763 6300

Sie haben Fragen zur Quartalsabrechnung?

Serviceteam Düsseldorf

KV Nordrhein

Telefon +49 211 5970 8888
E-Mail service@kvno.de

Serviceteam Köln

KV Nordrhein

Telefon +49 221 7763 6666
E-Mail service@kvno.de