Abrechnung
Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Informationen zur Erstellung und Abgabe Ihrer Quartalsabrechnung.
Online-Abrechnung
Einzureichende Dokumente zur Abrechnung
Nicht alle Dokumente und Unterlagen in den Praxen müssen zusammen mit der Quartals-Abrechnung an die KV Nordrhein gesandt werden. Zu jeder Abrechnung muss jedoch die Sammelerklärung eingereicht werden.
Die Sammelerklärung kann elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) oder postalisch übermittelt werden. Die unterschriebene Papier-Sammelerklärung muss innerhalb von sieben Tagen nach Sendung der Abrechnung an die zuständige Dienststelle Köln oder Düsseldorf gesendet werden.
Eingereicht werden neben der Sammelerklärung zudem Teilnahmeerklärungen/Dokumentationen der Patienten an bestimmten Sonderverträgen, zum Beispiel dem AD(H)S-, COPD-Vertrag oder dem Vertrag zur Palliativversorgung. Außerdem werden verschiedene Nachweise oder Originalrechnungen bei der Abrechnung von Sachkosten erforderlich. Dazu gehören unter anderem die Behandlungspläne zur künstlichen Befruchtung oder der jährliche Nachweis zur Wartung des Audiometers. Die PVS-Prüfprotokolle müssen nicht mitversandt werden.
Sammelerklärung
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein bietet allen Mitgliedern die Möglichkeit, eine elektronische Sammelerklärung zur Quartalsabrechnung einzureichen. Wird die elektronische Möglichkeit genutzt, entfällt vor allem der postalische Versand für die Praxen.
Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die für die Übertragung der Online-Abrechnung KV-Connect oder KIM nutzen, können ihre Sammelerklärung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) einreichen. Für die QES benötigen Mitglieder einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).
Elektronische Sammelerklärung (mit HBA)
Für die postalische Übermittlung ist zu beachten, dass die unterschriebene Sammelerklärung innerhalb von sieben Tagen nach Absenden der Abrechnung an die zuständige Bezirksstelle versendet werden muss.
Sofern Sie die Sammelerklärung vorab faxen möchten, stehen Ihnen folgende Faxnummern zur Verfügung:
- Bezirksstelle Düsseldorf: +49 211 5970 33205
- Bezirksstelle Köln: +49 211 5970 33300
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Sammelerklärung - Zugelassene Ärzte (PDF, 111 KB)
Sammelerklärung - Zugelassene Ärzte / Psychotherapeuten -
Sammelerklärung - Ermächtigte Ärzte im Bereich der KV Nordrhein (PDF, 600 KB)
Sammelerklärung - Ermächtigte Ärzte im Bereich der KV Nordrhein -
Sammelerklärung - Krankenhäuser im Bereich der KV Nordrhein (PDF, 944 KB)
Sammelerklärung - Krankenhäuser im Bereich der KV Nordrhein
Versand von IVOM-Rezepten
Bitte beachten Sie, dass die offizielle Postanschrift
KV Nordrhein
40182 Düsseldorf
ausschließlich für Briefsendungen genutzt werden kann.
Der Versand von Paketen an dieses Postfach ist nicht möglich.
Für den Versand von IVOM-Rezepten als Paket verwenden Sie bitte die folgende Anschrift:
KV Nordrhein
Abrechnungsbearbeitung IVOM
Tersteegenstr. 9
40474 Düsseldorf