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Unterstützerunterschriften werden nur noch für Einzelwahlvorschläge für die Wahlen zur Vertreterversammlung benötigt. Die Liste mit den Unterschriften aller Unterstützerinnen und Unterstützer auf dem Formular mit dem Einzelwahlvorschlag muss keine Originalunterschriften der Unterstützerinnen und Unterstützer enthalten.
Es sind keine Unterstützerunterschriften für Listenwahlvorschläge erforderlich, weder bei den Listen für die VV noch für die Listen bei den Kreisstellen. Die Kandidierenden der Liste sind zugleich Unterstützerinnen und Unterstützer. Diese müssen alle eine Erklärung über die Annahme der Kandidatur abgeben und diese Erklärungen müssen im Original eingereicht werden.
Nein, siehe auch Frage "Müssen bei der VV-Liste zusätzliche Unterstützerunterschriften vorliegen oder reichen die Kandidaturerklärungen einer entsprechenden Anzahl von Kandidierenden?"
Bis spätestens 10 Tage nach Ende der Einreichungsfrist.
Bei der VV werden die ersten 10 Kandidierenden je Liste auf dem Stimmzettel abgedruckt. Bei der Kreisstelle werden alle Kandidierenden auf dem Stimmzettel abgedruckt.
Es ist zulässig, gleichzeitig für die VV und für einen Kreisstellenvorstand zu kandidieren. Ausgeschlossen ist aber, bei den Kreisstellenvorstandswahlen auf mehreren Listen oder bei den Wahlen zur VV auf mehreren Listen oder gleichzeitig mit einem Einzelwahlvorschlag und auf einer Liste zu kandidieren.
Eine einmal abgegebene Erklärung über die Annahme der Kandidatur kann nicht zurückgenommen werden. Werden mehrere Erklärungen abgegeben, ist nur die zeitlich früheste wirksam, alle späteren sind ungültig. Kann nicht festgestellt werden, in welcher Reihenfolge die Erklärungen abgegeben wurden, sind alle Erklärungen ungültig.
Mängel sind insbesondere
Es werden die letzten, also die überzähligen Kandidierenden gestrichen. Eine Rücksprache ist nicht erforderlich.
Eine persönliche Abgabe ist nicht erforderlich, erscheint aber empfehlenswert.