In mehreren Kreisstellen gibt es keinen Wahlvorschlag für die Wahl eines Mitglieds einer bestimmten Gruppierung. Die Mitglieder dieser Wählergruppe erhalten in diesen Kreisstellen folglich keinen Stimmzettel für die Wahl eines Mitglieds des Kreisstellenvorstands.
Ermächtigte und angestellte Ärzte können in den folgenden Kreisen beziehungsweise Städten nicht gewählt werden:
- Düsseldorf
- Kleve
- Kreis Heinsberg
- Leverkusen
- Mettmann
- Mönchengladbach
- Mülheim
- Oberhausen
- Rhein-Kreis Neuss
Psychotherapeuten können hier nicht gewählt werden: