Hilfsmittel Verordnung Letzte Änderung: 20.09.2018, 16:18 Uhr Lesezeit: 10 Minuten

Hilfsmittel

Hier finden Sie Informationen zur Verordnung von Hilfsmitteln.

Hilfsmittelverzeichnis

Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis beinhaltet verordnungsfähige Hilfsmittel, die gemäß dem gesetzlichen Auftrag durch den Spitzenverband der Krankenkassen überprüft und fortgeführt werden. In diesem Verzeichnis befinden sich spezifische Produktgruppen sowie eine weitere Gruppe zu „Verschiedenes“. Des Weiteren werden ebenfalls Pflegehilfsmittel aufgeführt. Diese sind in den Produktgruppen 50 bis 55 dargestellt.

Hilfsmittelverzeichnis

Weitere Informationen, zum Beispiel zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnis

 

Hilfsmittel-Richtlinie

Die Verordnungsgrundlagen für Hilfsmittel sind in der Hilfsmittelrichtlinie geregelt. Bei der Verordnung von Hilfsmitteln sind insbesondere die Paragrafen 6 „Allgemeine Verordnungsgrundsätze“ und 7 „Inhalt der Verordnung“ für Vertragsärzte zu beachten. Die Hilfsmittel-Richtlinie ist auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses einsehbar.

Hilfsmittel-Richtlinie

Eine Unterstützung zur Unterscheidung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln in Heimen ist durch den „Abgrenzungskatalog der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Hilfsmittelversorgung in Pflegeheimen in der Beschlussfassung des Gremiums nach § 213 SGB V“ gegeben.

Abgrenzungskatalog zur Hilfsmittelversorgung in Pflegeheimen

Beispiele für Hilfsmittelverordnungen

Häufig stellt sich die Frage, welche Angaben die Hilfsmittelverordnung genau beinhalten muss. Die Beispiele veranschaulichen, wie bestimmte Hilfsmittel zum Beispiel durch die Angabe der Produktart (Blutdruckmessgerät) und der Indikation (mehrfache tägliche Messung bei fortgeschrittenen Folgeschäden,  schwerwiegende KHK) verordnet werden sollten. Die Indikationsbeispiele sind im Hilfsmittelverzeichnis bei den jeweiligen Einzelproduktarten aufgeführt.

Hilfsmittel-Beratung