Differenzierte Honorarauswertung

Die KV Nordrhein bietet für Gemeinschaftspraxen und Medizinische Versorgungszentren den Service Differenzierte Honorarauswertung an.

Mit dieser Auswertung stellt die KV Nordrhein Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) zusätzlich zu den Abrechnungsunterlagen Statistiken in tabellarischer Form zur Verfügung, aus denen sie den Anteil am Honorar sowie an den Behandlungsfällen für jedes einzelne Mitglied ersehen können. Für BAG und MVZ mit mehreren Leistungsorten stellt die KV Nordrhein den Praxen außerdem die Anteile je Nebenbetriebstätte dar.

Bitte beachten Sie, dass die differenzierte Honorarauswertung die Honorare einer BAG/eines MVZ nur in einer Gesamtsumme ermittelt und bereitstellt. Eine darüber hinausgehende (Honorar-) Verteilung müssen die Praxen selbst durchführen. Daher können die Informationen der differenzierten Honorarauswertung lediglich ergänzend – den Honorarbescheid nicht ersetzend – herangezogen werden.

Derzeit bieten wir Ihnen drei verschiedene Statistiken an, die Sie jederzeit ausschließlich über das KVNO-Portal einsehen können:

  • Anteil am Gesamthonorar: je Arzt/Psychotherapeut und Leistungsort für Vertragskassen, Besondere und Sonstige Kostenträger
  • Honorar je Behandlungsfall: Anzahl der Behandlungsfälle und das Honorar je Behandlungsfall, je Arzt/Psychotherapeut und Leistungsort für Vertragskassen, Besondere und Sonstige Kostenträger
  • Honorar je GOP: Differenzierung der Quotierung auf GOP-Ebene, je Arzt/Psychotherapeut und Leistungsort für Vertragskassen

Die Auswertungen stehen je Betriebsstätte bereit. Die Honorarbescheide, die sich auf die gesamte BAG oder das MVZ beziehen, bleiben von der Auswertung unberührt. Die Analysen stellen lediglich ergänzende Informationen dar. Die Beteiligten entscheiden, in welcher Form diese Informationen genutzt werden.

Alle Partner müssen zustimmen

Zwei Bedingungen müssen die Praxen erfüllen:

  • Die Praxis muss mit mindestens einem Arzt/Psychotherapeut im KVNO-Portal angemeldet sein.
  • Zweitens muss eine von allen Beteiligten unterschriebene Einwilligungserklärung vorgelegt werden. Nur dann wird die differenzierte Honorarauswertung im Portal zur Verfügung gestellt.

So läuft das Verfahren ab:

1. Für Informationen zur Registrierung und Anmeldung sowie der Nutzung des Portals wenden Sie sich bitte an:
IT-Hotline
Telefon +49 211 5970 8500
E-Mail

2. Sie laden die unten stehende Einwilligungserklärung herunter, lassen alle Beteiligten unterschreiben und schicken diese postalisch oder per Fax an die unten genannten Stellen.

Sobald der KV Nordrhein die Unterschriften aller Beteiligten vorliegen, wird die differenzierte Honorarauswertung für alle Mitglieder der BAG oder des MVZ freigeschaltet.

Hinweis: die Einwilligungserklärung muss erneut abgegeben werden, wenn sich die Konstellation einer Praxis ändert.

Ansprechpartnerin für Praxen im Regierungsbezirk Düsseldorf

Manuela Deutscher

Ansprechpartnerin für Praxen im Regierungsbezirk Köln

Silvia Weilandt

Sie haben Fragen zur Honorarsystematik und -verteilung?

Das foto zeigt Renate Fischer, Abrechnungsberaterin der KV Nordrhein.

Renate Fischer

KV Nordrhein
Abrechnungsberaterin

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Jasmin Krahe

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Nuran Sahin

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Michael Sybertz

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Abrechnungsberater

Bei allgemeinen Fragen zur Abrechnung und zum EBM wenden Sie sich bitte an unser Serviceteam:

E-Mail: service.duesseldorf@kvno.de
beziehungsweise service.koeln@kvno.de

Telefon: 0211-5970-8888 beziehungsweise 0221-7763-6666

Kontakt zur Abrechnungsberatung

Kontaktformular Abrechnungsberatung

Terminvereinbarung für eine individuelle Beratung zu den Themen:

(bitte planen Sie mindestens 60 Minuten für den Termin ein)

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Einwilligungserklärung

Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage bzw. Anmeldung benutzt. Mit dem Absenden des Kontaktformulars erkläre ich mich mit der Verarbeitung einverstanden.

Widerspruchsmöglichkeit

Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die KV Nordrhein übermitteln.

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