Niederlassungskooperationen

Bei Kooperationen unterscheidet man zwischen Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und Organisationsgemeinschaften.

BAG bedeuten für die beteiligten Partner einen rechtlich verbindlichen und auf Dauer angelegten Zusammenschluss zur gemeinsamen Ausübung der ärztlichen Tätigkeit. Hierzu zählt man die örtliche, ortsübergreifende, KV-übergreifende und die Teil-BAG sowie das Medizinische Versorgungszentrum MVZ. Diese sind durch den zuständigen Zulassungsausschuss zu genehmigen.

Musterverträge zu Berufsausübungsgemeinschaften

Organisationsgemeinschaften sind kooperative Zusammenschlüsse von Ärzten, die nicht auf die gemeinschaftliche Berufsausübung zielen, sondern auf die regelmäßige oder zeitweise Nutzung gemeinsamer Ressourcen, z. B. Geräte, Räumlichkeiten und Personal. Zu ihnen werden die Praxisgemeinschaft, Geräte- / Apparate- und Laborgemeinschaften sowie einige Sonderformen gezählt, z. B. ambulante Operationszentren. Auch größere Gruppen von Ärzten können als eine Praxisgemeinschaft organisiert sein, z. B. innerhalb eines Ärztehauses.

Zudem gibt es den Organisationsgemeinschaften vergleichbare Kooperationen, wie z. B. Praxisverbünde, auch Praxis- oder Ärztenetze genannt, und die Medizinischen Kooperationsgemeinschaften.