Sie können einen Antrag auf Gründung eines neuen Qualitätszirkels bzw. Übernahme eines bestehenden Qualitätszirkels bei der KV Nordrhein stellen. Dem Antrag wird stattgegeben, wenn die Rahmenbedingungen (PDF) der QZ-Arbeit eingehalten werden, unter anderem
Gruppengröße
Veranstaltungen mit weniger als drei oder mit mehr als 25 Teilnehmenden können i. d. R. nicht als Qualitätszirkelsitzung zertifiziert werden.
Teilnehmende
Qualitätszirkel richten sich vorrangig an Mitglieder der KV Nordrhein gleicher oder unterschiedlicher Fachrichtungen. Es müssen i. d. R. mind. 50 % der Teilnehmenden einer Qualitätszirkelsitzung Mitglieder der KV Nordrhein sein.
Dauer einer Qualitätszirkelsitzung
Eine Qualitätszirkelsitzung muss mind. 60 Minuten dauern.
Art der Durchführung
Qualitätszirkel können in Präsenz, Hybrid oder Online mittels einem gängigen Videokonferenzsystem durchgeführt werden.
Sponsoring / Werbende Interessen Dritter
Eine Förderung (Sponsoring) der Qualitätszirkelarbeit bzw. –sitzungen durch Dritte, organisatorisch oder finanziell, ist nicht zulässig. Unter Sponsoring versteht man jegliche Zuwendung von Geld-, Sach- oder Dienstleistungen durch kommerzielle Sponsoren an Qualitätszirkel, Moderierende oder Teilnehmende (Gesponserte).
Informationen zum eQZ finden Sie in der nächsten Leiste unter "Wie melde ich einen Qualitätszirkel an?"
Weitere Informationen zur Anmeldung eines Qualitätszirkels finden Sie hier:
Moderierende erhalten die finanzielle Förderung für maximal sechs Sitzungen im Kalenderjahr. Die finanzielle Förderung für Moderierende beträgt 100 Euro pro Qualitätszirkelsitzung. Die Förderung wird nur ausgezahlt, wenn die Unterlagen für die Zertifizierung (Protokoll und Teilnahmeliste) sowie die Abrechnung innerhalb von drei Monaten nach Sitzungsdatum der KV Nordrhein vollständig vorliegen.
Nach dem Prinzip „Train the trainer“ bilden Qualitätszirkel-Tutorinnen und –Tutoren die Qualitätszirkel-Moderierenden aus. Doch das Ehrenamt bietet noch mehr: eine kreative, interdisziplinäre Zusammenarbeit und ein bundesweites Netzwerk. Die Tutorinnen und Tutoren freuen sich auf Verstärkung.
QZ-Modul „DMP Tabakentwöhnung“ Das "Motivationsgespräch Tabakentwöhnung" ist eine Leistung des DMP Asthma/COPD Vertrages die seit April 2024 (einmalig je DMP Teilnehmer) durchgeführt und abgerechnet werden kann, sofern die Qualifikation zum Thema „Tabakentwöhnung/"Motivierende Gesprächsführung" gegenüber der KV Nordrhein nachgewiesen wurde, zum Beispiel durch die Teilnahme am Curriculum "Qualifikation Tabakentwöhnung" der Bundesärztekammer oderam Curriculum "Change-Talk zur Tabakentwöhnung" oder an einer gleichwertigen Fortbildung über Beratungsmethoden und Motivation zur Tabakentwöhnung (ABC- oder 5A-Methode) „Qualitätszirkel Modul 'DMP Tabakentwöhnung' der KV Nordrhein“
Bitte beachten: als Moderatorin / Moderator eines Qualitätszirkels können Sie das untenstehende Modul sowie die Argumentationshilfe nutzen um eine QZ-Veranstaltung durchzuführen. Um den Nachweis zu erbringen und die Leistung „Motivationsgespräch Tabakentwöhnung“ abrechnen zu können, sollte der Titel der QZ-Veranstaltung zwingend den Text „DMP Modul Tabakentwöhnung“ beinhalten.