Ambulante Psychotherapie

Das neue Verfahren auf einen Blick

  • Januar 2025 Start der regionalen, sechsjährigen Erprobungsphase in den KV-Bereichen Nordrhein und Westfalen-Lippe
  • Datengewinnung durch fallbezogene Dokumentation und Patientenbefragung
  • Alle gesetzlich krankenversicherten Erwachsenen ab 18 Jahren, deren Psychotherapie regulär beendet wurde. Keine Personen mit Demenz oder Intelligenzminderung.
  • Quartalsweise Datenlieferung
  • jährlich stattfindende Regionalkonferenzen für teilnehmende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
  • Voraussichtlich bundesweite Einführung in 2031

Zeitplan

Neues Verfahren QS Ambulante Psychotherapie

Am 18. Januar 2024 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein neues Qualitätssicherungsverfahren zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter (QS ambulante Psychotherapie) beschlossen.

Zunächst ist eine sechsjährige, regionale Erprobungsphase in den KV-Bereichen Nordrhein und Westfalen-Lippe geplant, bevor das Verfahren bundesweit voraussichtlich ab 2031 eingeführt wird. Auf lange Sicht soll das bisherige Antrags- und Gutachterverfahren im Bereich der ambulanten Psychotherapie ersetzt werden.

Das Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter (QS ambulante Psychotherapie) tritt am 1. September 2024 in Kraft. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18. Januar wurde vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht beanstandet und am 1. August im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das neue QS-Verfahren wird als Verfahren 16 in die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung aufgenommen. 

Amtliche Veröffentlichungen – Bundesanzeiger

Häufige Fragen

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen auf einen Blick. Weitere Antworten auf relevante Fragen finden Sie in den FAQ unter „Downloads“.

Ansprechpersonen

Team QS ambulante Psychotherapie

Aktuelle Meldungen zum neuen QS-Verfahren