Ambulante Psychotherapie

Das neue Verfahren auf einen Blick

  • Januar 2025 Start der regionalen, sechsjährigen Erprobungsphase in den KV-Bereichen Nordrhein und Westfalen-Lippe
  • Datengewinnung durch fallbezogene Dokumentation und Patientenbefragung
  • Alle gesetzlich krankenversicherten Erwachsenen ab 18 Jahren, deren Psychotherapie regulär beendet wurde. Keine Personen mit Demenz oder Intelligenzminderung.
  • Quartalsweise Datenlieferung
  • jährlich stattfindende Regionalkonferenzen für teilnehmende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
  • Voraussichtlich bundesweite Einführung in 2031

Zeitplan

Neues Verfahren QS Ambulante Psychotherapie

Am 18. Januar 2024 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein neues Qualitätssicherungsverfahren zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter (QS ambulante Psychotherapie) beschlossen.

Zunächst ist eine sechsjährige, regionale Erprobungsphase in den KV-Bereichen Nordrhein und Westfalen-Lippe geplant, bevor das Verfahren bundesweit voraussichtlich ab 2031 eingeführt wird. Auf lange Sicht soll das bisherige Antrags- und Gutachterverfahren im Bereich der ambulanten Psychotherapie ersetzt werden.

Das Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter (QS ambulante Psychotherapie) tritt am 1. September 2024 in Kraft. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18. Januar wurde vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht beanstandet und am 1. August im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das neue QS-Verfahren wird als Verfahren 16 in die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung aufgenommen. 

Amtliche Veröffentlichungen – Bundesanzeiger

Häufige Fragen

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen auf einen Blick. Weitere Antworten auf relevante Fragen finden Sie in den FAQ unter „Downloads“.

Kontakt

Sektorenübergreifende Qualitätssicherung

E-Mail sqs@kvno.de

Aktuelle Meldungen zum neuen QS-Verfahren