Vertrag über ein DMP nach § 137 SGB V zur Verbesserung der Qualität der ambulanten Versorgung von Versicherten mit Brustkrebs - gültig ab 1. Oktober 2024
Vertrag über ein DMP nach § 137f SGB V zur Verbesserung der Qualität der ambulanten Versorgung von Versicherten mit Asthma bronchiale/ COPD - gültig ab 1. April 2024
2. Änderungs- und Ergänzungsvereinbarung ab dem 01.01.2024 zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V über ergänzende Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche im Rheinland
Anlage 2 zur Änderungs- und Ergänzungsvereinbarung ab 01.04.2023 in der Version vom 15.12.2023 zum Vertrag über die Durchführung von Schutzimpfungen (regionale Impfvereinbarung)