Verträge

2026

Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit von Vertragsärzten/Vertragspsychotherapeuten und Jugendämtern für eine verbesserte Versorgung von Kindern und Jugendlichen bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung - gültig ab 1. Juli 2026

Anlage 1 der Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf (SSB) - gültig ab 1. Juli 2026

Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V über ergänzende Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche im Rheinland vom 01.07.2021 in der Fassung der 3. Änderungs- und Ergänzungsvereinbarung - gültig ab 1. Juli 2026

Anlage 2 zur Änderungs-/Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag über die Durchführung und Abrechnung von SchutzimpfungenKV Nordrhein - nordrheinische Krankenkassen/- verbände gültig ab 17.11.2025Version 1.4. vom 01.05.2026

Anlage 2 zur Änderungs-/Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag über die Durchführung und Abrechnung von SchutzimpfungenKV Nordrhein - nordrheinische Krankenkassen/- verbände gültig ab 17.11.2025 Version 1.3. vom 14.04.2026

Anlage 1 der Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf (SSB) - gültig ab 1. April 2026

Anlage 2 zur Änderungs-/Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag über die Durchführung und Abrechnung von SchutzimpfungenKV Nordrhein - nordrheinische Krankenkassen/- verbände gültig ab 17.11.2025 Version 1.2. vom 13.02.2026

Vertrag nach § 140a SGB V zur besonderen Versorgung von Versicherten mit chronisch-viraler Hepatitis (Hepatitis B, C und D) - gültig ab 01.01.2026

Anlage 2 zur Änderungs-/Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen KV Nordrhein - nordrheinische Krankenkassen/- verbände gültig ab 17.11.2025 Version 1.1. vom 01.01.2026

1. Änderungsvereinbarung zur Prüfvereinbarung – gültig ab 01.01.2026

Vereinbarung über das Arznei- und Verbandmittelausgabenvolumen für das Kalenderjahr 2026 - gültig ab 1. Januar 2026

Heilmittelvereinbarung für das Kalenderjahr 2026 - gültig ab 1. Januar 2026

Anlage 1 der Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf (SSB) - gültig ab 1. Januar 2026