Hybrid DRGs

Zwei Hände mit Gummihandschuhen, die einander OP-Besteck anreichen
© xixinxing | AdobeStock

Die Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-​​DRG-V) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Ebenfalls zum 1. Januar 2024 haben die KBV und der GKV-​Spitzenverband eine Vereinbarung zu den Abrechnungsmodalitäten für die Hybrid-​​DRG im vertragsärztlichen Bereich getroffen.

Für die Hybrid-DRG-Fälle des Jahres 2024 gilt eine Übergangsregelung, wonach diese Leistungen über Pseudo-GOP und die reguläre Quartalsabrechnung abgerechnet werden müssen.

Sowohl die Rechtsverordnung als auch die Abrechnungsvereinbarung wurden für 2025 durch eine neue Vergütungsvereinbarung abgelöst.

KBV - Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung für 2025 beschlossen

Ab 2025 werden die Hybrid DRG-Leistungen unabhängig von der Quartalsabrechnung über den elektronischen Datenaustausch mit den Kostenträgern abgerechnet. Die KV Nordrhein ist in diesem Zusammenhang als Dienstleisterin tätig. Das bedeutet, wenn Sie Ihre Hybrid-DRG-Fälle über uns abrechnen möchten, müssen Sie uns über die unten stehende Abrechnungsvereinbarung beauftragen. 

Die wichtigsten und häufigsten Fragen zu den Hybrid-DRG finden Sie in unserem FAQ-Bereich.

Die Abrechnungsvereinbarung

Die Bestimmungen zur Abrechnung von Hybrid-DRGs sehen vor, dass die abrechnende Stelle explizit durch die Leistungserbringenden beauftragt werden muss. Um Ihnen diesen Vorgang zu erleichtern, haben wir eine Abrechnungsvereinbarung sowie ein Stammdatenblatt als Anlage 1 zur Vereinbarung erstellt. Die Abrechnungsvereinbarung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2024.

Bitte senden Sie die vollständig und korrekt ausgefüllte (inkl. Steuer-ID und BSNR) und vom/von den jeweiligen Zeichnungsberechtigten unterschriebene Abrechnungsvereinbarung in zweifacher Ausführung sowie die Anlage 1 von jedem Operateur einzeln ausgefüllt und unterschrieben postalisch an folgende Adresse:

Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Vertragsabteilung
40182 Düsseldorf

Hinweis: Sie können die Abrechnungsvereinbarung und das Stammdatenblatt auch direkt am PC ausfüllen. Das erhöht die Lesbarkeit bei der Bearbeitung. Die ausgefüllten Dokumente können Sie dann für den postalischen Versand ausdrucken. Fehlerhafte und/oder unvollständige Abrechnungsvereinbarungen können von der KV Nordrhein nicht bearbeitet werden! Beachten Sie auch unsere Ausfüllhilfe als Checkliste zu der Hybrid-DRG Vereinbarung: