Bedarfspläne

Bedarfsplan 2025

Mit der fortgeschriebenen Fassung des Bedarfsplans wird dem Auslaufen der auf drei Jahre befristeten Anwendung des § 67 BPL-RL Rechnung getragen. Der entsprechende Abschnitt „3.2.4 Versorgungssteuerung in besonderen Fällen (§ 67 BPL-RL)“ wurde entfernt. Nach der vorübergehenden Absenkung der Sperrgrenze für Hausärzte auf einen Versorgungsgrad von 100 Prozent gilt nunmehr wieder die gesetzlich vorgesehene Sperrgrenze von 110 Prozent für alle Arztgruppen.

Beschlüsse des Landesausschusses zum Stand der Bedarfsplanung

Beschlüsse des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom 14.05.2025 zum Stand der Bedarfsplanung – Veröffentlichung über durch den Landesausschuss gesperrte Planungsbereiche sowie über die Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen.

Beschluss des Landesausschusses über zusätzliche Sitze gemäß § 103 Abs. 2 Satz 4 SGB V

Aktualisierung der Anlage 3 zum Bedarfsplan zum Stand 07.03.2025 – Veröffentlichung von durch das MAGS beantragten und durch den Landesausschuss frei gegebenen zusätzlichen Sitzen in ländlichen oder strukturschwachen Teilgebieten eines gesperrten Planungsbereichs

Beschlüsse des Landesausschusses zum Stand der Bedarfsplanung

Beschlüsse des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom 31.10.2024 zum Stand der Bedarfsplanung – Veröffentlichung über durch den Landesausschuss gesperrte Planungsbereiche sowie über die Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen.

Beschluss des Landesausschusses über zusätzliche Sitze gemäß § 103 Abs. 2 Satz 4 SGB V

Aktualisierung der Anlage 3 zum Bedarfsplan zum Stand 31.10.24 – Veröffentlichung von durch das MAGS beantragten und durch den Landesausschuss frei gegebenen zusätzlichen Sitzen in ländlichen oder strukturschwachen Teilgebieten eines gesperrten Planungsbereichs.