Qualität Letzte Änderung: 29.04.2021, 14:17 Uhr Lesezeit: 5 Minuten

Koronarangiographie und PCI

Am 19. Februar 2015 wurde das erste Verfahren der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen: Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie. Zwischenzeitlich ist seit 1. Januar 2019 die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) in Kraft getreten.

Das datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherungs-Verfahren PCI ist auf den Prozess und das Ergebnis der Herzkatheter-Untersuchungen und der perkutanen Koronarintervention fokussiert. Das Verfahren soll eine Verbesserung der Indikationsstellung und der Durchführung der Interventionen sowie eine Verringerung der Komplikationen bzw. unerwünschten Ereignissen ermöglichen. Neben den Sozialdaten, die den Krankenkassen vorliegen, stellt die ärztliche Dokumentation die zweite wesentliche Datenquelle dar.

Mit dem Inkrafttreten des Qualitätssicherungsverfahrens sind seit 1. Januar 2016 alle invasiv tätigen Kardiologen verpflichtet, die Daten nach § 15 der DeQS-Richtlinie zu erheben. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob ein Praxisverwaltungssystemhersteller bereits eine entsprechende Software zur Verfügung stellt. Trotz der Dokumentationspflicht sind für die Erfassungsjahre 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 keine Sanktionen vorgesehen. Dies ergibt sich aus § 18 Teil 2 der DeQS-Richtlinie.

Für die fallbezogene Dokumentation gibt es folgende Datenlieferfristen:

1. Quartal 15.05. Korrekturen bis 15.03. des Folgejahres
2. Quartal 15.08. Korrekturen bis 15.03. des Folgejahres
3. Quartal 15.11. Korrekturen bis 15.03. des Folgejahres
4. Quartal 28.02. des Folgejahres Korrekturen bis 15.03. des Folgejahres

Zusätzlich zu der fallbezogenen QS-Dokumentation und den Sozialdaten, ist nun die Patientenbefragung intergraler Bestandteil des QS-Verfahrens, um die Qualität aus Sicht der Patientinnen und Patienten zu messen. Der Start für den Regelbetrieb wurde zum 1. Juli 2022 vom G-BA beschlossen.

 

 

Ansprechpartner

Shambavi Vasudeva