Digitale Gesundheitsanwendungen

Mit Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) am 19.12.2019 wurde die Grundlage für die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) - „App auf Rezept“) - geschaffen.

Eine DiGA ist ein Medizinprodukt, die insbesondere die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder Erkennung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen unterstützen soll. Dabei sollte die DiGA idealerweise vom Patienten und vom Arzt gemeinsam genutzt werden. DiGA unterstützen also die Patientinnen und Patienten auf ihrem Weg zu einer selbstbestimmten gesundheitsförderlichen Lebensführung; sie sind damit „digitale Helfer“.

Jede neue DiGA muss beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen und wird nach erfolgreicher Prüfung in ein Verzeichnis erstattungsfähiger DiGA aufgenommen und kann ab diesem Zeitpunkt zu Lasten der Krankenkassen vom Arzt verordnet werden. Für die Verordnung der DiGA nutzen Ärzte und Psychotherapeuten das Formular Muster 16, mit dem auch Arznei- und Hilfsmittel verordnet werden. Auf dem papierbasierten Rezept, ist neben der PZN auch die Bezeichnung der Anwendung anzugeben. Patienten sind grundsätzlich von der Zuzahlung zur DiGA befreit, dies ist entsprechend auf Muster 16 zu vermerken. Kosten der DiGA belasten nicht das Budget des Arztes.