Vertrag Letzte Änderung: 05.04.2022, 08:27 Uhr Lesezeit: 10 Minuten
Versorgung mit Blutzuckertestgeräten und -streifen
Vertrag über die wirtschaftliche und qualitätsgesicherte Versorgung der Diabetiker mit Blutzuckertestgeräten und -teststreifen.
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein und die AOK Rheinland/Hamburg haben einen Strukturvertrag nach § 73a SGB V zur wirtschaftlichen Versorgung mit Blutzuckertestgeräten und -streifen geschlossen. Damit streben die Vertragspartner eine wirtschaftliche und qualitätsgesicherte Versorgung der Diabetiker mit Blutzuckertestgeräten und -teststreifen mit Wirkung zum 1. Juni 2014 an.
Die Verordnungen finden auf der Basis des anerkannten medizinischen Standes der Versorgung statt. Unter Berücksichtigung der patientenindividuellen medizinischen Situation sollen Blutzuckerteststreifen entsprechend § 12 Abs. 1 SGB V verordnet werden.