Vertrag Letzte Änderung: 24.08.2023, 12:27 Uhr Lesezeit: 10 Minuten
Versorgung mit Blutzuckertestgeräten und -streifen
Vertrag über die wirtschaftliche und qualitätsgesicherte Versorgung der Diabetiker mit Blutzuckertestgeräten und -teststreifen.
Antragsstellung online
Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein und die AOK Rheinland/Hamburg haben einen Strukturvertrag nach § 73a SGB V zur wirtschaftlichen Versorgung mit Blutzuckertestgeräten und -streifen geschlossen. Damit streben die Vertragspartner eine wirtschaftliche und qualitätsgesicherte Versorgung der Diabetiker mit Blutzuckertestgeräten und -teststreifen mit Wirkung zum 1. Juni 2014 an.
Die Verordnungen finden auf der Basis des anerkannten medizinischen Standes der Versorgung statt. Unter Berücksichtigung der patientenindividuellen medizinischen Situation sollen Blutzuckerteststreifen entsprechend § 12 Abs. 1 SGB V verordnet werden.