Qualität Letzte Änderung: 10.06.2020, 09:17 Uhr
Knochendichtemessung
Grundlage für die Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Knochendichtemessungen ist die Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Strahlendiagnostik und -therapie.
Qualitätssicherungskommission:
- Örtliche Radiologiekommission
4 fachkundige Mitglieder