Den ersten Zugang zur Gruppe kann eine gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung bieten. Die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung wird psychisch Erkrankten angeboten, für die eine Gruppenpsychotherapie in Frage kommen könnte. Bei dem Versorgungsangebot geht es neben der Vermittlung von grundlegenden Inhalten der ambulanten Psychotherapie – beispielsweise über die verschiedenen Behandlungsverfahren der Psychotherapie – auch um eine erste Symptomlinderung. Dabei werden dem Patienten auch ganz generell die Arbeitsweise und Wirkmechanismen, die Chancen und Nutzen einer Gruppentherapie nahegebracht.
Dieses Angebot richtet sich an Patienten, bei denen in der psychotherapeutischen Sprechstunde, einer vorgelagerten stationären Krankenhausbehandlung oder stationären Rehabilitationsmaßnahme eine Indikation zur Anwendung von Psychotherapie nach § 27 Psychotherapie-Richtlinie festgestellt wurde. Sie dient damit der Vorbereitung einer ambulanten Psychotherapie im Gruppensetting; wobei die Entscheidung des Patienten für ein Setting nicht vorweggenommen wird.
Probatorische Sitzungen im Gruppensetting stellen ein weiteres Angebot im Rahmen von Gruppentherapie dar. Sie dienen zur Klärung der Indikationsstellung und gemeinsamen Passung. Dabei muss mindestens eine probatorische Sitzung im Einzelsetting stattfinden.
Zur Krankenbehandlung steht die Gruppentherapie als eigentliche Richtlinienpsychotherapie zur Verfügung. Gruppentherapien sind nach der Psychotherapie-Richtlinie in allen Verfahren mit drei bis neun Teilnehmern möglich – bei Erwachsenen sowie bei Kindern- und Jugendlichen.
Gruppentherapie in größeren Gruppen (ab 6 bis 14 Patienten) ist möglich, wenn zwei Therapeuten die Gruppentherapie durchführen. Einzel- und Gruppentherapie können kombiniert werden.
Grundsätzlich kann im Rahmen der Gruppentherapie, wie bei der Einzeltherapie, die Langzeittherapie auf die Kurzzeittherapie 1 und die Kurzzeittherapie 2 folgen. Lediglich einige Kontingentschritte in der Langzeittherapie unterscheiden sich von der Einzeltherapie. Hierbei ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass eine Therapieeinheit im Rahmen der Einzeltherapie mit 50 Minuten, eine Therapieeinheit im Rahmen der Gruppentherapie hingegen mit 100 Minuten beziffert ist.