Qualität Letzte Änderung: 11.01.2023, 10:30 Uhr

Konventionelle Radiologie

Eine Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung konventioneller radiologischer Leistungen wird erteilt, wenn der Arzt die in der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie geregelten Voraussetzungen der fachlichen Befähigung und der apparativen Ausstattung erfüllt. Die Erfüllung der fachlichen Befähigung und der apparativen Ausstattung ist gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen.

Qualitätssicherungskommission Radiologie:

Die Radiologiekommission bestehen aus je vier Mitgliedern der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, und zwar:

  • zwei Ärzten für Diagnostische Radiologie, von denen einer ein persönlich ermächtigter Arzt einer Krankenhaus-Röntgenabteilung sein kann;
  • einem Arzt der zur Durchführung von radiologischen Leistungen berechtigt ist;
  • einem Arzt eines operativen ggf. auch eines anderen Fachgebietes mit teilradiologischer diagnostischer oder therapeutischer Tätigkeit.

Ansprechpartner

Sabine Krämer

Sophie Zimm