Qualitätsmanagement

Die Qualitätsförderung und -darstellung wird in allen Fachgremien intensiv diskutiert. Hierzu zählen unter anderem die Qualitätszirkelarbeit, Qualitätsberichte oder das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement (QM).

Am 16. November 2016 trat die Richtlinie über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren, Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte sowie zugelassene Krankenhäuser (Qualitätsmanagement-Richtlinie/QM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Kraft, welche die drei bisherigen Qualitätsmanagement-Richtlinien für den vertragsärztlichen, den vertragszahnärztlichen sowie den stationären Bereich ablöst.

Nun sind die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für alle Versorgungssektoren einheitlich geregelt. Die Qualitätsmanagement-Richtlinie gliedert sich in zwei Teile: Teil A enthält die Rahmenbestimmungen, die gemeinsam für alle Sektoren gelten. Teil B konkretisiert die Rahmenbestimmungen für den jeweiligen Sektor, so auch für alle Praxen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Es besteht weiterhin die Pflicht ein einrichtungsinternes QM einzuführen und weiterzuentwickeln. Weiterhin existieren kein Systemzwang, keine Zertifizierungspflicht und keine Sanktionen.

Neu zugelassene bzw. neu ermächtigte Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten haben drei Jahre Zeit, alle Instrumente und Methoden des Qualitätsmanagements erstmals anzuwenden und dann kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Mein PraxisCheck: Qualitätsmanagement

Testen Sie unter dem folgenden Link, wie gut Ihr Qualitätsmanagement funktioniert und ob Sie alle Anforderungen der QM-Richtlinie erfüllen:

Zum PraxisCheck

Relevante Anwendungsbereiche sind neben Notfall- und Hygienemanagement nun auch die Bereiche Arzneimitteltherapiesicherheit, Schmerzmanagement und Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen.

Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten müssen zudem ein Risiko- und Fehlermanagement implementieren, hierbei Risiken sofort benennen, bewerten und sich Maßnahmen überlegen, um diese zu vermeiden. Dabei können Erkenntnisse aus Patientenbefragungen, Teambesprechungen, Beschwerden und sicherheitsrelevanten Ereignissen, wie Beinahe-Fehler, genutzt werden.

Patientenbefragungen: Online-Tool eZAP der KBV

Unter dem folgenden Link können Sie bequem Patientenbefragungen durchführen und ein Feedback zur Weiterentwicklung Ihres internen Qualitätsmanagements erhalten. Die Online-Anwendung nutzt einen validierten Fragebogen der Medizinischen Hochschule Hannover.

Online-Tool eZAP der KBV

Jede Kassenärztliche Vereinigung steht ihren Mitgliedern gemeinsam mit einer ärztlichen QM-qualifizierten Kommission beratend zur Seite. Wenn Sie Fragen rund um das Thema einrichtungsinternes QM haben, sprechen Sie uns gerne an.

Nutzen von Qualitätsmanagement

Praxisbeispiele und Tipps zur Umsetzung von QM

Die Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (QM-Richtlinie) gibt konkrete Methoden und Instrumente für das Qualitätsmanagement (QM) in Praxen vor. Außerdem werden verschiedene Anwendungsbereiche des Qualitätsmanagement aufgeführt. Wie Sie die Anforderungen umsetzen können, zeigen die folgenden Praxisbeispiele und Tipps.

KBV Praxisinfo Spezial: Umsetzung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements (PDF, 280 KB)

Ansprechpartner

Shambavi Vasudeva