Qualitätsmanagement
Qualitätsmanagement unterstützt Praxen dabei, Abläufe zu optimieren und die Versorgung der Patientinnen und Patienten kontinuierlich zu verbessern. Die KV Nordrhein begleitet Sie dabei – engagiert für Gesundheit.
Gemeinsam setzen wir Standards für eine verlässliche Gesundheitsversorgung in Nordrhein.
Qualitätsmanagement-Stichprobe 2025 gestartet
Die diesjährige Qualitätsmanagement-Stichprobe der KV Nordrhein hat begonnen. Ziel ist es, den Stand des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements in den Praxen zu erfassen.
Die betroffenen Mitglieder werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und erhalten dazu in den nächsten Tagen Post mit den entsprechenden Informationen. Der Fragebogen ist über das SafeNet des KVNO Portals erreichbar.
Die Anschreiben zur Qualitätsmanagement-Stichprobe 2025 wurden an alle teilnehmenden Praxen versendet. Sofern Sie kein Schreiben erhalten haben, ist Ihre Praxis in diesem Jahr nicht Teil der Stichprobe.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die unten angegebenen Kontaktdaten.
So gelangen Sie zum Fragebogen:
KVNO-Portal aufrufen –> Anmeldung über SafeNet (SNK) -> Services auswählen –> QM-Webportal öffnen –> Anwendung „QM-Web“ starten
AUSFÜLLHINWEISE DER KBV ZUR STICHPROBENERHEBUNG 2025 (PDF)
Warum Qualitätsmanagement?
Qualitätsmanagement sorgt für klare Abläufe und stärkt die Patientensicherheit in der Praxis. Risiken werden früh erkannt, Fehler vermieden und die Behandlung bleibt transparent. Das schafft Vertrauen bei Patientinnen und Patienten und fördert die Zusammenarbeit im Team.
Effiziente Prozesse sparen Zeit und Ressourcen – so bleibt mehr Raum für die Versorgung. Qualitätsmanagement unterstützt Praxen dabei, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und langfristig erfolgreich zu arbeiten.
Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen
Qualitätsmanagement-Richtlinie
Alle Praxen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, sind gesetzlich verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM) einzuführen und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Ziel ist es, die Qualität der Patientenversorgung systematisch zu sichern und zu verbessern.
Die Umsetzung der QM-Anforderungen muss spätestens drei Jahre nach Zulassung erfolgen und wird fortlaufend überprüft und angepasst. Die Ausgestaltung kann praxisindividuell erfolgen, muss aber die in der Richtlinie genannten Mindeststandards erfüllen.