Qualitätsbericht
Die Sicherung der Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung gehört mit zu den Hauptaufgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen.
Einmal jährlich legt die KV Nordrhein der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einen Qualitätsbericht vor, der einen Überblick über das Niveau ärztlicher Qualität in der ambulanten Versorgung in Nordrhein gibt. Der Bericht stellt die bundesweit geltenden QS-Leistungen dar.
Laut Sozialgesetzbuch V sind die KVen verpflichtet, Qualitätssicherungsmaßnahmen zu fördern, ärztliche Qualität regelmäßig zu prüfen und die Ergebnisse zu dokumentieren – zum Beispiel in Qualitätsberichten.