Qualität Letzte Änderung: 10.06.2020, 09:17 Uhr

Behandlung des diabetischen Fußes

Um eine Genehmigung zur Behandlung des diabetischen Fußes (EBM-Nr. 02311) zu erlangen, sind folgende Voraussetzungen bzw. Qualifikationen nötig:

  • Behandlung von mindestens 100 Diabetikern im Durchschnitt, pro Quartal, der letzten vier Quartale vor Antragstellung.
  • Außerdem müssen Sie die Qualifikation zur Durchführung von programmierten Schulungen für Diabetiker nachweisen. Fachärzte für Chirurgie, Orthopädie und Dermatologie können diese Leistung auch ohne Nachweis von programmierten Schulungen für Diabetiker beantragen. Notwendig ist der Nachweis über die Behandlung von mindestens 100 Diabetikern im Durchschnitt, pro Quartal, der letzten vier Quartale, durch eine Selbsterklärung.

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