Qualität Letzte Änderung: 25.04.2023, 08:01 Uhr

Behandlung des diabetischen Fußes

Antragsstellung online

Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.

Zum Digitalen Antragsmanagement

Kurzanleitung für das Digitale Antragsmanagement (PDF)

Um eine Genehmigung zur Behandlung des diabetischen Fußes (EBM-Nr. 02311) zu erlangen, sind folgende Voraussetzungen bzw. Qualifikationen nötig:

  • Behandlung von mindestens 100 Diabetikern im Durchschnitt, pro Quartal, der letzten vier Quartale vor Antragstellung.
  • Außerdem müssen Sie die Qualifikation zur Durchführung von programmierten Schulungen für Diabetiker nachweisen. Fachärzte für Chirurgie, Orthopädie und Dermatologie können diese Leistung auch ohne Nachweis von programmierten Schulungen für Diabetiker beantragen. Notwendig ist der Nachweis über die Behandlung von mindestens 100 Diabetikern im Durchschnitt, pro Quartal, der letzten vier Quartale, durch eine Selbsterklärung.

Ansprechpartner