Der Bedarfsplan ist das zentrale Instrument der Bedarfsplanung in den KV-Regionen. Er dokumentiert und analysiert den aktuellen Stand der Versorgung und leitet daraus - falls erforderlich - konkrete Maßnahmen ab.
Daneben werden im Bedarfsplan regionale Besonderheiten auf KV-Ebene dargelegt, welche Abweichungen von den Vorgaben der bundeseinheitlichen Bedarfsplanungs-Richtlinie bedingen.
Regionale Besonderheiten können sein:
- die regionale Demografie
- die regionale Morbidität,
- sozioökonomische Faktoren
- räumliche Faktoren
- sowie infrastrukturelle Besonderheiten.
Der Bedarfsplan ist das Hauptinstrument, um regionale Versorgungsziele festzulegen und zu überprüfen. Er wird der Entwicklung regelmäßig angepasst. Zudem muss er der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Er wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen erstellt und durch die Landesaufsicht geprüft.
Mit der fortgeschriebenen Fassung des Bedarfsplans wird dem Auslaufen der auf drei Jahre befristeten Anwendung des § 67 BPL-RL Rechnung getragen. Der entsprechende Abschnitt „3.2.4 Versorgungssteuerung in besonderen Fällen (§ 67 BPL-RL)“ wurde entfernt. Nach der vorübergehenden Absenkung der Sperrgrenze für Hausärzte auf einen Versorgungsgrad von 100 Prozent gilt nunmehr wieder die gesetzlich vorgesehene Sperrgrenze von 110 Prozent für alle Arztgruppen.
Aktueller Bedarfsplan (PDF, 600 KB)
Aktuelle Tabellenübersicht Versorgungsdaten (PDF, 300 KB)
Anlage 3 zum Bedarfsplan (PDF, 80 KB)