Richtlinien

Durchführungsrichtlinie des Vorstandes der KVNO über die Förderung von Famulaturen zur Sicherstellungsrichtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zur Verwendung der Finanzmittel nach § 105 Abs. 1a SGB V (Strukturfonds), gültig ab 01.01.2025

Durchführungsrichtlinie des Vorstandes der KVNO über die Förderung von Praxen, welche an der Qualifikation akademisierter medizinischer Assistenzberufe (Physician Assistants) mitwirken zur Sicherstellungsrichtlinie (Strukturfonds), gültig ab 01.01.2025

Durchführungsrichtlinie des Vorstandes der KVNO über die Förderung der ärztlichen Ausbildung im Praktischen Jahr durch die Vergabe von Stipendien in Nordrhein zur Sicherstellungsrichtlinie (Strukturfonds), gültig ab 01.01.2025

Durchführungsrichtlinie des Vorstandes der KVNO zur Förderung der Beschäftigung ausländischer Ärzte aus Drittstaaten mit vorübergehender Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs (§ 10 BÄO) zur Sicherstellungsrichtlinie (Strukturfonds), gültig ab 01.01.2025

Sicherstellungsrichtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zur Verwendung der Finanzmittel nach § 105 Abs. 1a SGB V (Strukturfonds) - gültig ab 1. Januar 2025

Richtlinie zur Förderung der grundversorgenden fachärztlichen Weiterbildung - gültig ab 1. Januar 2025

Richtlinie zur Förderung der allgemeinmedizinischen Weiterbildung - gültig ab 1. Januar 2025