Praxisnetze

Gut vernetzt in Nordrhein

Das Bild zeigt zwei Hände mit virtuellen Linien dazwischen.
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Vertragsärztinnen und -ärzte können sich in regionalen, kooperativen Netzwerken mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens zusammenschließen, wie beispielsweise Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen sowie weiteren ärztlichen und nicht-ärztlichen Leistungserbringern. Diese Zusammenschlüsse können als Praxisnetz offiziell von der KV Nordrhein anerkannt und finanziell gefördert werden. Die formalen Voraussetzungen dafür sind in der Richtlinie der KV Nordrhein zur Anerkennung gemäß § 87b SGB V geregelt, welche auf den Rahmenvorgaben der KBV basiert.

Was sind Praxisnetze?

Praxisnetze setzen sich aus mindestens 20 Praxen unterschiedlicher Fachrichtungen zusammen und bieten wohnortnahe Versorgung in einem zusammenhängenden Gebiet an. Praxisnetze sind durch Managementstrukturen professionell organisiert und eröffnen Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit, die Versorgung in ihrer Region zu verbessern, wovon auch Patientinnen und Patienten profitieren. Außerdem setzen Praxisnetze innovative Versorgungsmodelle um und entwickeln häufig gemeinsam Versorgungsprojekte. Die enge Zusammenarbeit innerhalb eines regionalen Praxisnetzes fördert den fachlichen Austausch unter den Mitgliedern, erleichtert die organisatorische Arbeitsteilung und trägt so zu einer Verbesserung der Versorgungsqualität bei.

Die KV Nordrhein unterstützt solche Zusammenschlüsse aktiv. Seit dem 1. Januar 2016 können Praxisnetze, die alle Voraussetzungen erfüllen, durch die KV Nordrhein anerkannt und finanziell gefördert werden.

Drei Anerkennungsstufen

Praxisnetze können sich bei der KV Nordrhein in drei Entwicklungsstufen - Basisstufe, Stufe 1 und Stufe 2 - anerkennen lassen. Während die Anforderungen der Versorgungsziele sich von Stufe zu Stufe schrittweise erhöhen, bleiben die Strukturanforderungen für alle Stufen gleich. Je höher ein Praxisnetz eingestuft ist, desto höher ist der der Qualifizierungsgrad. Ein Aufstieg zur nächsten Stufe ist optional.

Als Praxisnetz fördern lassen

Praxisnetze erhalten ab dem 01.01.2025 neue finanzielle Unterstützung.

  • Anschubfinanzierung: ein Netz, das sich in der Gründungsphase befindet und die Anerkennung als Praxisnetz anstrebt, aber noch nicht alle Vorgaben erfüllt, erhält eine Anschubfinanzierung i.H.v. 25.000€.
    Voraussetzungen:
    • Benennung eines bevollmächtigten Ansprechpartners, der das Netz (gegenüber der KV Nordrhein) vertritt
    • Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung des Praxisnetzes
  • Anerkennungsförderung: sobald ein Netz alle Vorgaben erfüllt und sich in einer Stufe anerkennen lässt, erhält es pro anerkannter Stufe
    • Basis-Stufe   100.000 €
    • Stufe I           50.000 €
    • Stufe II          50.000 €
  • Rezertifizierungsförderung: anerkannte Praxisnetze müssen zur Aufrechterhaltung ihres Anerkennungsstatus alle fünf Jahre die Strukturvorgaben und Versorgungsziele erneut nachweisen. Dafür erhalten sie alle fünf Jahre die gleichen Förderbeträge, wie bei der Anerkennungsförderung
  • Strukturförderung: um sich als Netz weiterzuentwickeln und innovative Versorgungsmodelle umzusetzen, bedarf es Investitionen. Um eine nachhaltige Entwicklung sicherzustellen, erhalten die Netze jedes Quartal eine Förderung in Abhängigkeit ihrer Größe und der Stufe, in der sie anerkannt sind
    • Basis-Stufe   100 € pro BSNR/Quartal
    • Stufe I           200 € pro BSNR/Quartal
    • Stufe II          250 € pro BSNR/Quartal
  • Projektförderung: anerkannte Netze haben die Möglichkeit, ihre Ideen in Form von Modell- und Versorgungsprojekten umzusetzen und finanzielle Unterstützung von bis zu 250.000 € dafür zu erhalten. Projektausschreibungen werden auf unserer Homepage bekannt gegeben.

 

Anerkannte Praxisnetze in Nordrhein

 

Praxisnetz

Anerkennung seit

Stufe

Gesundheitsnetz Köln-Süd e.V. 01.04.2016 Stufe 1
Ärzte in Wuppertal e.V 01.06.2016 Stufe 1
Ärztenetz Niederrhein e.V. 01.09.2016 Stufe 1
Ärztenetz Essen Nord-West e.V. 01.12.2016 Basisstufe
Quali-Net O. (Qualitätsnetz Oberhausener Ärzte e.V.) 01.03.2017 Stufe 1
Regionales Gesundheitsnetz Leverkusen eG 01.06.2019 Basisstufe

Geförderte Projekte

Teilnehmer der Projektpräsentation des regionalen Gesundheitsnetz Leverkusen
© KV Nordrhein
Bei einer Projektpräsentation wurde der Antrag seitens der KV Nordrhein positiv entschieden: Dr. med. Frank Bergmann (KVNO-Vorstandsvorsitzender, v. l.), Helga Schleimer (MoniKa), Ralph Grünhofer (Netzvorstand), Jonas Schöben (Netzwerkmanager), Nina Hammes (KVNO-Geschäftsführerin) und Dr. med. Carsten König (stellv. KVNO-Vorstandsvorsitzender)

MoniKa für Leverkusen

Das Regionale Gesundheitsnetz Leverkusen hat beim ersten Ideenwettbewerb der KV Nordrhein im Frühjahr 2024 eine Projektidee eingereicht und eine Projektförderung für das Projekt „MoniKa für Leverkusen“ erhalten. Monitoring- und Kommunikationsassistentinnen, sogenannte MoniKas, sind qualifizierte Kranken- oder Altenpflegerinnen, welche ältere und multimorbide Patienten im Auftrag des Haus- oder Facharztes in der Häuslichkeit besuchen und zu Themen der letzten Lebensphase beraten (z.B. Vorsorgevollmacht, Sozial- und Pflegesicherung, Hilfsmittel…).

Die Ziele des Projektes:

  • Entlastung der Praxen von nicht-medizinischen Anforderungen multimorbider Patienten
  • Vermeidung nicht zwingend notwendiger Krankenhauseinweisungen
  • Sicherstellung der rechtssicheren vorsorgenden Planung für das Lebensende inklusive Handlungssicherheit für betreuende Leistungserbringer
  • Auf- und Ausbau von vernetzten Strukturen über Sektorengrenzen hinweg

Sie haben Fragen oder möchten ein Praxisnetz werden? So erreichen Sie uns:

Telefon: +49 211 5970 8952

Fax: +49 211 5970 9952

E-Mail: praxisnetze@kvno.de