Praxisnetze

Erste vernetzte Strukturen wirtschaftlich selbständiger Praxen entstanden bereits in den 90er-Jahren. Später entwickelten sich die ersten Praxisnetze mit dem Ziel, die Kooperation zwischen den Ärzten zu intensivieren und die Qualität der Versorgung zu verbessern.

Mittlerweile gibt es in Deutschland mehrere hundert Praxisnetze, etwa ein Drittel aller Vertragsärzte sind innerhalb eines Netzes aktiv. Dabei spielt der fachliche Austausch genauso eine Rolle wie persönliche Erwägungen, etwa der begleitete Einstieg in die Niederlassung oder die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf (work-life-balance).

Rahmenvorgabe der KBV für Praxisnetze

Zusammenschlüsse von Vertragsärzten verschiedener Fachrichtungen in der wohnortnahen ambulanten Versorgung sollen nach dem Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) gefördert werden. Voraussetzung ist, dass diese Zusammenschlüsse die Qualität sowie die Effizienz und Effektivität der vertragsärztlichen Versorgung im Rahmen einer intensivierten fachlichen Zusammenarbeit steigern. Die KBV hat mit diesem Gesetz die Aufgabe erhalten, eine Rahmenvorgabe zur Anerkennung von Praxisnetzen (§ 87b Abs. 4 SGB V) zu erstellen. Die Rahmenvorgabe ist zum 1. Mai 2013 in Kraft getreten.

Anerkennung von Praxisnetzen in Nordrhein

Auf der Grundlage der KBV-Rahmenvorgabe hat die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein ihre Richtlinien zur Anerkennung und Förderung von Praxisnetzen erstellt.

Praxisnetze, die alle Strukturvorgaben, Versorgungsziele und Kriterien aus der Richtlinie der KV Nordrhein zur Anerkennung von Praxisnetzen nach § 87b Abs. 4 SGB V erfüllen, können sich ab dem 1. Januar 2016 als Praxisnetz anerkennen lassen.

Für das Anerkennungsverfahren ist bei der Meldestelle -Anerkennung Praxisnetze- der KV Nordrhein ein entsprechender Antrag gemäß der Richtlinie zu stellen. Dieser Antrag beinhaltet Nachweise über die oben genannten Anforderungen an die Praxisnetze.

Meldestelle Praxisnetze