Praxisnetze
Gut vernetzt in Nordrhein
Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können sich in kooperativen, regionalen Verbindungen zusammenschließen und gemeinsam mit anderen Kooperationspartnern wie Psychotherapeutinnen und –therapeuten, Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und vielen weiteren (nicht)ärztlichen Leistungserbringern als Praxisnetz anerkennen und fördern lassen. Die formalen Bedingungen dafür sind in der Richtlinie der KV Nordrhein zur Anerkennung nach § 87b SGB V verankert. Die Richtlinie der KV Nordrhein beruht auf Grundlage der KBV-Rahmenvorgabe.
Praxisnetze bieten Ärztinnen und Ärzten die Gelegenheit, ambulante Versorgungsstrukturen zu optimieren und innovative Versorgungsformen und -projekte zu realisieren. Die kooperative Zusammenarbeit in regionalen Praxisnetzen fördert nicht nur den fachlichen Austausch, sondern verhilft auch zu organisatorischer Arbeitsteilung und steigert Effizienz und Qualität der Patientenversorgung.
Die KV Nordrhein unterstützt kooperative Zusammenschlüsse. Praxisnetze, die alle Vorgaben erfüllen, können sich seit dem 1. Januar 2016 bei der KV Nordrhein anerkennen und finanziell fördern lassen.
Als Praxisnetz anerkennen lassen
Die zur Anerkennung als Praxisnetz notwendigen Bedingungen sind in der Richtlinie zur Anerkennung nach § 87b SGB V der KV Nordrhein und deren Anlage 1 (Stufenkatalog) geregelt. Die Richtlinie umfasst acht Strukturvorgaben und drei Versorgungsziele, die durch die Vorlage von Nachweisen belegt werden müssen.
Drei Anerkennungsstufen
Praxisnetze können sich bei der KV Nordrhein in drei Entwicklungsstufen - Basisstufe, Stufe 1 und Stufe 2 - anerkennen lassen. Während die Anforderungen der Versorgungsziele sich von Stufe zu Stufe schrittweise erhöhen, bleiben die Strukturanforderungen für alle Stufen gleich. Je höher ein Praxisnetz eingestuft ist, desto höher ist der der Qualifizierungsgrad. Ein Aufstieg zur nächsten Stufe ist optional.
Das Anerkennungsverfahren: so geht’s
- Strukturvorgaben und Versorgungsziele der gewünschten Anerkennungsstufe erfüllen
- Bei der Meldestelle -Anerkennung Praxisnetze - der KV Nordrhein einen Antrag gemäß Anlage 3 der Richtlinie der KV Nordrhein zur Anerkennung nach § 87b SGB V stellen
- Entsprechende Nachweise über die Anforderungen an die Praxisnetze gemäß Anlage 1 der Richtlinie zur Anerkennung von Praxisnetzen nach § 87b SGB V einreichen
Als Praxisnetz fördern lassen
Praxisnetze erhalten ab dem 01.09.2023 neue finanzielle Unterstützung.
- Anschubfinanzierung: ein Netz, das sich in der Gründungsphase befindet und die Anerkennung als Praxisnetz anstrebt, aber noch nicht alle Vorgaben erfüllt, erhält eine Anschubfinanzierung i.H.v. 25.000€.
Voraussetzungen:- Benennung eines bevollmächtigten Ansprechpartners, der das Netz (gegenüber der KV Nordrhein) vertritt
- Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung des Praxisnetzes
- Stufenfinanzierung: sobald ein Netz alle Vorgaben erfüllt und sich in einer Stufe anerkennen lässt, erhält es
- 100.000€ für die Anerkennung in der Basisstufe
- 50.000€ für die Anerkennung in Stufe 1
- 50.000€ für die Anerkennung in Stufe 2
- Projektförderung: anerkannte Netze haben die Möglichkeit, ihre Ideen in Form von Modell- und Versorgungsprojekten umzusetzen und finanzielle Unterstützung von bis zu 100.000 € dafür zu erhalten.
Einzelheiten der finanziellen Förderung werden in der Richtlinie der KV Nordrhein zur Förderung von Praxisnetzen und der dazugehörigen Durchführungsrichtlinie geregelt.
Anerkannte Praxisnetze in Nordrhein
Praxisnetz | Anerkennung seit | Stufe | Website |
Gesundheitsnetz Köln-Süd e.V. | 01.04.2016 | Stufe 1 | Gesundheitsnetz Köln-Süd (GKS) e.V. - Ihr vernetztes medizinisches Team (gks-gesundheitsnetz.de) |
Ärzte in Wuppertal e.V | 01.06.2016 | Stufe 1 | Homepage (xn--rzte-in-wuppertal-pqb.de) |
Ärztenetz Niederrhein e.V. | 01.09.2016 | Stufe 1 | Ärztenetz Niederrhein – Ärztenetz Niederrhein (aerztenetz-niederrhein.de) |
Ärztenetz Essen Nord-West e.V. | 01.12.2016 | Basisstufe | Ärztenetz Essen Nord-West e.V. (aerztenetz-essen-nordwest.de) |
Quali-Net O. (Qualitätsnetz Oberhausener Ärzte e.V.) | 01.03.2017 | Stufe 1 | Quali-Net O. - Home (qualineto.de) |
Regionales Gesundheitsnetz Leverkusen eG | 01.06.2019 | Stufe 1 | Regionales Gesundheitsnetz Leverkusen (gesundheitsnetz-leverkusen.de) |
Dokumente - gültig ab 1. September 2023
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Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zur Anerkennung von Praxisnetzen nach § 87b Abs. 4 SGB V (PDF, 296 KB)
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Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zur Förderung von Praxisnetzen (PDF, 249 KB)
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Durchführungsrichtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zur Richtlinie zur Förderung von Praxisnetzen (PDF, 274 KB)
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Anlage 1 der Richtlinie zur Anerkennung von Praxisnetzen gemäß § 87b Absatz 4 SGB V (PDF, 354 KB)
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Anlage 2 der Richtlinie zur Anerkennung von Praxisnetzen gemäß § 87b Absatz 4 SGB V (PDF, 85 KB)
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Anlage 3 – Antrag zur Anerkennung von Praxisnetzen nach §87b Abs. 4 SGB V (PDF, 150 KB)
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Anlage 3 - Mitgliederliste zur Anerkennung von Praxisnetzen gemäß § 87b Absatz 4 SGB V (XLSX, 14 KB)
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Antrag auf Gewährung einer Anschubfinanzierung nach § 2 der Durchführungsrichtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zur Richtlinie zur Förderung von Praxisnetzen (PDF, 104 KB)