Praxisnetze
Gut vernetzt in Nordrhein
Vertragsärztinnen und -ärzte können sich in regionalen, kooperativen Netzwerken mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens zusammenschließen, wie beispielsweise Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen sowie weiteren ärztlichen und nicht-ärztlichen Leistungserbringern. Diese Zusammenschlüsse können als Praxisnetz offiziell von der KV Nordrhein anerkannt und finanziell gefördert werden. Die formalen Voraussetzungen dafür sind in der Richtlinie der KV Nordrhein zur Anerkennung gemäß § 87b SGB V geregelt, welche auf den Rahmenvorgaben der KBV basiert.
Was sind Praxisnetze?
Praxisnetze setzen sich aus mindestens 20 Praxen unterschiedlicher Fachrichtungen zusammen und bieten wohnortnahe Versorgung in einem zusammenhängenden Gebiet an. Praxisnetze sind durch Managementstrukturen professionell organisiert und eröffnen Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit, die Versorgung in ihrer Region zu verbessern, wovon auch Patientinnen und Patienten profitieren. Außerdem setzen Praxisnetze innovative Versorgungsmodelle um und entwickeln häufig gemeinsam Versorgungsprojekte. Die enge Zusammenarbeit innerhalb eines regionalen Praxisnetzes fördert den fachlichen Austausch unter den Mitgliedern, erleichtert die organisatorische Arbeitsteilung und trägt so zu einer Verbesserung der Versorgungsqualität bei.
Die KV Nordrhein unterstützt solche Zusammenschlüsse aktiv. Seit dem 1. Januar 2016 können Praxisnetze, die alle Voraussetzungen erfüllen, durch die KV Nordrhein anerkannt und finanziell gefördert werden.
Drei Anerkennungsstufen
Praxisnetze können sich bei der KV Nordrhein in drei Entwicklungsstufen - Basisstufe, Stufe 1 und Stufe 2 - anerkennen lassen. Während die Anforderungen der Versorgungsziele sich von Stufe zu Stufe schrittweise erhöhen, bleiben die Strukturanforderungen für alle Stufen gleich. Je höher ein Praxisnetz eingestuft ist, desto höher ist der der Qualifizierungsgrad. Ein Aufstieg zur nächsten Stufe ist optional.
Als Praxisnetz fördern lassen
Praxisnetze erhalten ab dem 01.01.2025 neue finanzielle Unterstützung.
- Anschubfinanzierung: ein Netz, das sich in der Gründungsphase befindet und die Anerkennung als Praxisnetz anstrebt, aber noch nicht alle Vorgaben erfüllt, erhält eine Anschubfinanzierung i.H.v. 25.000€.
Voraussetzungen:- Benennung eines bevollmächtigten Ansprechpartners, der das Netz (gegenüber der KV Nordrhein) vertritt
- Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung des Praxisnetzes
- Anerkennungsförderung: sobald ein Netz alle Vorgaben erfüllt und sich in einer Stufe anerkennen lässt, erhält es pro anerkannter Stufe
- Basis-Stufe 100.000 €
- Stufe I 50.000 €
- Stufe II 50.000 €
- Rezertifizierungsförderung: anerkannte Praxisnetze müssen zur Aufrechterhaltung ihres Anerkennungsstatus alle fünf Jahre die Strukturvorgaben und Versorgungsziele erneut nachweisen. Dafür erhalten sie alle fünf Jahre die gleichen Förderbeträge, wie bei der Anerkennungsförderung
- Strukturförderung: um sich als Netz weiterzuentwickeln und innovative Versorgungsmodelle umzusetzen, bedarf es Investitionen. Um eine nachhaltige Entwicklung sicherzustellen, erhalten die Netze jedes Quartal eine Förderung in Abhängigkeit ihrer Größe und der Stufe, in der sie anerkannt sind
- Basis-Stufe 100 € pro BSNR/Quartal
- Stufe I 200 € pro BSNR/Quartal
- Stufe II 250 € pro BSNR/Quartal
- Projektförderung: anerkannte Netze haben die Möglichkeit, ihre Ideen in Form von Modell- und Versorgungsprojekten umzusetzen und finanzielle Unterstützung von bis zu 250.000 € dafür zu erhalten. Projektausschreibungen werden auf unserer Homepage bekannt gegeben.
Anerkannte Praxisnetze in Nordrhein
Praxisnetz | Anerkennung seit | Stufe |
Gesundheitsnetz Köln-Süd e.V. | 01.04.2016 | Stufe 1 |
Ärzte in Wuppertal e.V | 01.06.2016 | Stufe 1 |
Ärztenetz Niederrhein e.V. | 01.09.2016 | Stufe 1 |
Ärztenetz Essen Nord-West e.V. | 01.12.2016 | Basisstufe |
Quali-Net O. (Qualitätsnetz Oberhausener Ärzte e.V.) | 01.03.2017 | Stufe 1 |
Regionales Gesundheitsnetz Leverkusen eG | 01.06.2019 | Basisstufe |
Geförderte Projekte
MoniKa für Leverkusen
Das Regionale Gesundheitsnetz Leverkusen hat beim ersten Ideenwettbewerb der KV Nordrhein im Frühjahr 2024 eine Projektidee eingereicht und eine Projektförderung für das Projekt „MoniKa für Leverkusen“ erhalten. Monitoring- und Kommunikationsassistentinnen, sogenannte MoniKas, sind qualifizierte Kranken- oder Altenpflegerinnen, welche ältere und multimorbide Patienten im Auftrag des Haus- oder Facharztes in der Häuslichkeit besuchen und zu Themen der letzten Lebensphase beraten (z.B. Vorsorgevollmacht, Sozial- und Pflegesicherung, Hilfsmittel…).
Die Ziele des Projektes:
- Entlastung der Praxen von nicht-medizinischen Anforderungen multimorbider Patienten
- Vermeidung nicht zwingend notwendiger Krankenhauseinweisungen
- Sicherstellung der rechtssicheren vorsorgenden Planung für das Lebensende inklusive Handlungssicherheit für betreuende Leistungserbringer
- Auf- und Ausbau von vernetzten Strukturen über Sektorengrenzen hinweg
Dokumente - gültig ab 1. September 2023
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Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zur Anerkennung von Praxisnetzen nach § 87b Abs. 4 SGB V gültig ab 01.01.2025 (PDF, 469 KB)
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Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zur Förderung von Praxisnetzen gültig ab 01.01.2025 (PDF, 505 KB)
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Durchführungsrichtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zur Richtlinie zur Förderung von Praxisnetzen gültig ab 01.01.2025 (PDF, 464 KB)
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Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zur Anerkennung von Praxisnetzen nach § 87b Abs. 4 SGB V (PDF, 296 KB)
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Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zur Förderung von Praxisnetzen (PDF, 249 KB)
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Durchführungsrichtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zur Richtlinie zur Förderung von Praxisnetzen (PDF, 274 KB)
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Anlage 1 der Richtlinie zur Anerkennung von Praxisnetzen gemäß § 87b Absatz 4 SGB V (PDF, 354 KB)
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Anlage 2 der Richtlinie zur Anerkennung von Praxisnetzen gemäß § 87b Absatz 4 SGB V (PDF, 85 KB)
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Anlage 3 – Antrag zur Anerkennung von Praxisnetzen nach §87b Abs. 4 SGB V (PDF, 150 KB)
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Anlage 3 - Mitgliederliste zur Anerkennung von Praxisnetzen gemäß § 87b Absatz 4 SGB V (XLSX, 14 KB)
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Antrag auf Gewährung einer Anschubfinanzierung nach § 2 der Durchführungsrichtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zur Richtlinie zur Förderung von Praxisnetzen (PDF, 104 KB)