Impfen

Alles rund um das Thema Impfen

Zum 1. Juli 2007 beschloss der Gesetzgeber, dass Impfleistungen nicht mehr als Kann-Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gelten, sondern als Pflichtleistungen angeboten werden müssen. Welche Schutzimpfungen zum Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen gehören, ist in der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt. Basis der Richtlinie sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Institutes.

Die Vergütung, Regelungen zu den impfberechtigten Ärzten sowie weitere Aspekte sind in der regionalen Impfvereinbarung mit den Krankenkassen/-verbänden beschrieben. Neben diesen Pflicht-Impfleistungen können die Krankenkassen weitere Impfungen als Satzungsleistungen anerkennen.

Hierzu hat die KV Nordrhein mit einigen Krankenkassen Vereinbarungen zur Übernahme von Reiseschutzimpfungen, der HPV-Impfung oder der Influenza-Impfung außerhalb der in der Schutzimpfungs-Richtlinie genannten Indikationen geschlossen.