Vertrag Impfung Letzte Änderung: 05.04.2022, 08:30 Uhr Lesezeit: 15 Minuten

Vereinbarungen zu Reiseschutzimpfungen und HPV-Impfung

Mit einer Reihe von Krankenkassen hat die KV Nordrhein Vereinbarungen zu Reiseschutzimpfungen und erweiterten HPV-Impfungen abgeschlossen. Für alle Versicherten dieser in der unten stehenden Übersicht aufgeführten Kassen wurden Vereinbarungen über die Durchführung von Reiseschutzimpfungen bei privaten Auslandsreisen abgeschlossen. Zurzeit übernehmen mehrere Krankenkassen für Versicherte im Alter von 18 bis 26 Jahren die Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV).

Der Impfstoff ist auf dem normalen Kassenrezept (Muster 16) auf den Namen des Versicherten zu Lasten der jeweiligen Kasse zu verordnen. Bitte kreuzen Sie nur Feld 8 (Impfstoff) an. Feld 9 (Sprechstundenbedarf) bitte nicht ankreuzen. Teilweise ist keine Zuzahlung zu Impfstoffen durch den Patienten zu leisten.

Sofern eine Indikation für eine Schutzimpfung entsprechend der nordrheinischen Impfvereinbarung vorliegt, erfolgt die Impfung ausschließlich nach dieser. Alle Impfleistungen werden außerhalb der morbidätsbedingten Gesamtvergütung finanziert und zusätzlich zum Regelleistungsvolumen honoriert.

Einige BKKen übernehmen Reiseimpfungen per Kostenerstattungsverfahren. Eine bundesweite Liste finden Sie beim Centrum für Reisemedizin im Internet.

Centrum für Reisemedizin