Vertrag Impfung Letzte Änderung: 11.11.2024, 14:20 Uhr Lesezeit: 15 Minuten
Vereinbarungen zu Reiseschutzimpfungen und HPV-Impfung
Mit einer Reihe von Krankenkassen hat die KV Nordrhein Vereinbarungen zu Reiseschutzimpfungen und erweiterten HPV-Impfungen abgeschlossen. Für alle Versicherten dieser in der unten stehenden Übersicht aufgeführten Kassen wurden Vereinbarungen über die Durchführung von Reiseschutzimpfungen bei privaten Auslandsreisen abgeschlossen. Zurzeit übernehmen mehrere Krankenkassen für Versicherte im Alter von 18 bis 26 Jahren die Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV).
Der Impfstoff ist auf dem normalen Kassenrezept (Muster 16) auf den Namen des Versicherten zu Lasten der jeweiligen Kasse zu verordnen. Bitte kreuzen Sie nur Feld 8 (Impfstoff) an. Feld 9 (Sprechstundenbedarf) bitte nicht ankreuzen. Teilweise ist keine Zuzahlung zu Impfstoffen durch den Patienten zu leisten.
Sofern eine Indikation für eine Schutzimpfung entsprechend der nordrheinischen Impfvereinbarung vorliegt, erfolgt die Impfung ausschließlich nach dieser. Alle Impfleistungen werden außerhalb der morbidätsbedingten Gesamtvergütung finanziert und zusätzlich zum Regelleistungsvolumen honoriert.
Einige BKKen übernehmen Reiseimpfungen per Kostenerstattungsverfahren. Eine bundesweite Liste finden Sie beim Centrum für Reisemedizin im Internet.
Verträge und Anlagen
-
Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Satzungsimpfungen mit der AOK Rheinland/Hamburg - gültig ab 01.01.2017 (PDF, 139 KB)
-
Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Satzungsimpfungen mit der Barmer - gültig ab 01.04.2019 (PDF, 55 KB)
-
Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung der Meningokokken B-Impfung als Satzungsleistung mit der Barmer, gültig ab 01.04.2020 (PDF, 42 KB)
Vereinbarung gemäß § 132e SGB V in Verbindung mit § 20i Abs. 2 SGB V über die Durchführung der Meningokokken B-Impfung als Satzungsleistung -
Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Satzungsimpfungen mit der Bergische Krankenkasse - gültig ab 01.10.2023 (PDF, 126 KB)
-
Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Satzungsimpfungen mit der BIG direkt gesund (PDF, 44 KB)
Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Satzungsimpfungen mit der BIG direkt gesund, gültig ab 01.10.2017 -
Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Satzungsimpfungen mit der BKK24 - gültig ab 01.07.2009 (PDF, 104 KB)
-
Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Satzungsimpfungen mit der Knappschaft Krankenkasse - gültig ab 01.10.2011 (PDF, 135 KB)
-
Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Satzungsimpfungen mit der Mobil KK, gültig ab 01.10.2023 (PDF, 65 KB)
-
Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Satzungsimpfungen mit der Novitas BKK - gültig ab 01.10.2016 (PDF, 39 KB)
-
Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Satzungsimpfungen mit der pronova BKK, gültig ab 01. Januar 2019 (PDF, 44 KB)
Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Satzungsimpfungen mit der pronova BKK -
Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Satzungsimpfungen mit der TK, DAK und GEK - gültig ab 01.07.2007 (PDF, 99 KB)
Die vorstehende Vereinbarung wurde von der DAK zum 31.03.2008 gekündigt. -
1. Ergänzung zur Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen für Auslandsreisen mit der TK - gültig ab 20.07.2007 (PDF, 82 KB)
-
Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Satzungsimpfungen mit der VIACTIV Krankenkasse (PDF, 46 KB)
Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Satzungsimpfungen, gültig ab 01.10.2017