Vertrag Impfung Letzte Änderung: 05.01.2023, 08:13 Uhr Lesezeit: 15 Minuten
Influenzaimpfung
Mit einigen Krankenkassen hat die KV Nordrhein Vereinbarungen über die Durchführung von Grippeschutzimpfungen im Rahmen von Satzungsleistungen außerhalb der in der Schutzimpfungs-Richtlinie genannten Indikationen geschlossen. Dies bedeutet, dass sich alle Versicherten der jeweiligen Krankenkasse gegen die Grippe impfen lassen können. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Impfung. Hierzu rechnen die Ärzte die Influenzaimpfung über die SNR 89112T gegenüber der KV Nordrhein ab. Die Vergütung beträgt hierbei seit 1. Januar 2023 8,31 Euro je Impfung.
Die Impfleistung für die gesetzlich vereinbarten Satzungsimpfungen können in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März des Folgejahres abgerechnet werden.
Für die Grippesaison 2022/2023 bestehen mit folgenden Krankenkassen entsprechende Vereinbarungen:
- AOK R/H
- BARMER
- Bergische Krankenkasse
- BKK 24
- BKK EUREGIO
- DAK-Gesundheit
- IKK classic
- Kaufmännische Krankenkasse – KKH
- mhplus-Betriebskrankenkasse
- pronova BKK
- Siemens-Betriebskrankenkasse
- Techniker Krankenkasse
- VIACTIV Krankenkasse
Bei den Satzungsleistungen wird der Impfstoff auf den Namen des Patienten verordnet. Darüber hinaus gilt, dass Patienten von den Zuzahlungen befreit sind.