Arzneimittel Verordnung Letzte Änderung: 26.10.2021, 15:48 Uhr Lesezeit: 5 Minuten

Gemeinsame Anschreiben der AG Arzneimittel

Die Anschreiben der Arbeitsgruppe Arzneimittel informieren zu aktuellen Arzneimittelthemen unter wirtschaftlichen Aspekten

Die Arbeitsgruppe Arzneimittel der Kassenärztlichen Vereinigung und Krankenkassen in Nordrhein erarbeitet gemeinsame Anschreiben, die zu Schwerpunktthemen an ausgewählte Praxen versendet werden. Die Anschreiben informieren zu aktuellen Arzneimittelthemen unter wirtschaftlichen Aspekten. Grundlage für die gemeinsamen Anschreiben ist  §73a Abs. 8 SGB V.