Verordnung Letzte Änderung: 02.07.2024, 10:49 Uhr Lesezeit: 5 Minuten

Hinweise zur Ausstattung des Notfallkoffers

Der Inhalt des Notfallkoffers ist dem Leistungsspektrum, den Fähigkeiten der Ärztinnen und Ärzte sowie dem Patientinnen- und Patientenklientel der Praxis anzupassen. Die Notfallausstattung ist entsprechend der individuell erarbeiteten Liste vollständig vorhanden, funktionsfähig und für alle Praxismitarbeitenden frei zugänglich aufzubewahren. Es existiert keine generelle Vorschrift über die Mindestinhalte der Notfallausstattung, abgesehen von der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift über die Bereitstellung eines Verbandskastens für Mitarbeitende. Die Inhalte der Notfallausstattung sind durch die Praxisinhabenden festzulegen.