Egal, ob ein Arzt seine Praxis für einen langen Urlaub, eine kurze Mittagspause oder nach Praxisschluss schließt, er bzw. sein Vertreter muss in dringenden Fällen erreichbar sein. Bitte informieren Sie Ihre Patienten – neben einem Praxisaushang – auch mit einer Bandansage auf dem Anrufbeantworter konkret über Erreichbarkeit und Vertretung.
Wenn Sie Ihre Praxis schließen – sei es wegen eines „Brückentags“, eines längeren Urlaubs, bei Krankheit oder Fortbildung –, sollten Sie auf dem Anrufbeantworter zu Beginn das Datum nennen, an dem Sie wieder erreichbar sind. Nennen Sie bitte auch Namen, Adresse und Telefonnummer der Praxis, die Sie in Ihrer Abwesenheit vertritt. Dies sollte natürlich vorher mit der Praxis geklärt sein. Sprechen Sie alle Informationen langsam auf das Band und wiederholen Sie diese einmal, damit der Anrufer mitschreiben kann.
Ein Mustertext könnte zum Beispiel wie folgt lauten:
„Guten Tag, Sie sind verbunden mit der (Fachrichtung) Praxis (Name) in (Ort). Wir sind zurzeit in Urlaub und ab (Datum) wieder für Sie da. Bis dahin wenden Sie sich bitte an unsere Vertretung (Name, Adresse, Telefonnummer). In lebensbedrohlichen Fällen rufen Sie bitte den Rettungsdienst unter der Nummer 112 an. Vielen Dank für Ihren Anruf.“