Vertrag Letzte Änderung: 16.04.2024, 10:45 Uhr Lesezeit: 10 Minuten

COPD-Vertrag

Vertrag mit der IKK classic und mit dem BKK Landesverband ab dem 1. Juli 2020 einen Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Patienten mit chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD).

Die COPD ist trotz erheblicher Morbidität, Mortalität und volkswirtschaftlicher sowie sozialmedizinischer Bedeutung eine häufig unterdiagnostizierte Volkskrankheit.  Die Dunkelziffer der COPD-Erkrankten wird als sehr hoch eingeschätzt und liegt unterschiedlichen Studien zufolge bei bis zu 40 Prozent.

Die KV Nordrhein hat daher mit der IKK classic und im Anschluss auch mit dem BKK Landesverband ab dem 1. Juli 2020 einen Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Patienten mit chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) vereinbart. Mit diesem Vertrag streben die Vertragspartner u. a. an, einer potentiellen Unterversorgung bei der Diagnostik der COPD entgegenzuwirken. Langfristig soll hierdurch eine möglichst frühzeitige Feststellung und gezielte Steuerung eine Verschlimmerung des Krankheitsbildes, schwerwiegende und abwendbare Krankheitsverläufe sowie eine Aufrechterhaltung von hoher Lebensqualität erlangt werden.

An dem Vertrag können Hausärzte teilnehmen wie auch Fachärzte für Lungen- und Bronchialheilkunde, Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung Pneumologie oder Pulmologie und Fachärzte für Innere Medizin mit dem Nachweis einer mindestens zwölfmonatigen Weiterbildung in einer pneumologischen Abteilung mit Weiterbildungsermächtigung. Alle müssen die apparative Voraussetzung zur Durchführung von Spirometrien in ihrer Betriebsstätte erfüllen.

Die Versorgung innerhalb des Vertrags setzt sich aus zwei Modulen zusammen:

Modul 1: Screening zur frühzeitigen Diagnostik einer COPD  
Modul 2: Betreuung gesicherter COPD-Patienten.

Die vertraglichen Voraussetzungen zur Teilnahme des Patienten sowie die detaillierten Leistungsbeschreibungen sind in der unten aufgeführten Beschreibung der Versorgungsinhalte aufgeführt. 

Vertragspartner:

  • IKK classic
  • Kaufmännische Krankenkasse - KKH (Beitritt zum IKK-Vertrag)
  • HEK (Beitritt zum IKK-Vertrag)
  • BARMER (Beitritt zum IKK-Vertrag ab 1.10.2022)   
  • BKK Landesband NORDWEST (für teilnehmende Betriebskrankenkassen)