Vertrag Letzte Änderung: 07.10.2026, 08:00 Uhr
VorsorgePlus
Vertrag zur besonderen Förderung ärztlicher Vorsorgeleistungen (VorsorgePlus) TK, KKH, HEK - Besondere Versorgung gemäß § 140a SGB V
Digitale Antragstellung – ab 1. Oktober 2026 gebührenpflichtig bei alternativer Einreichung
Die KV Nordrhein baut ihre digitalen Services kontinuierlich aus – für mehr Effizienz und eine schnellere Bearbeitung Ihrer Anliegen. Ab dem 1. Oktober 2026 gilt daher: Anträge, die nicht über das Digitale Antragsportal gestellt werden, unterliegen einer Bearbeitungsgebühr von 40,00 Euro. Betroffen sind Einreichungen per Post, E-Mail oder auf anderem Weg.
Wir empfehlen Ihnen die Nutzung des Digitalen Antragsportals – damit entfällt die Gebühr, und Ihr Antrag wird zügiger bearbeitet.
Antragsstellung online
Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.
Zum Digitalen Antragsmanagement
Die KV Nordrhein hat ab 1. April 2023 mit der TK, KKH und HEK einen Vertrag geschlossen, über den die Früherkennung und anschließende strukturierte Nachsorge von Komorbiditäten und Folgeerkrankungen von Patientinnen/Patienten mit bestimmten chronischen Erkrankungen in der hausärztlichen Praxis gefördert werden.
Mehr Infos zum Vertrag VorsorgePlus: VorsorgePlus | KV Nordrhein
Teilnahmeberechtige Ärztinnen/Ärzte:
Alle im Bereich der KVNO nach § 73 Abs. 1a SGB V für die hausärztliche Versorgung zugelassenen, ermächtigten und angestellten Ärzte, die Ihre Teilnahme gegenüber der KV Nordrhein erklärt haben. Dies ist auch online über das digitale Antragsmanagement im KVNO-Portal möglich.
Strukturqualität:
Die regelmäßige (mindestens jährliche) Teilnahme an von der Ärztekammer zertifizierten Fortbildungen oder Qualitätszirkeln. Dabei sollen die Fortbildungsinhalte einen krankheitsspezifischen Bezug auf die zu versorgenden Krankheiten dieses Vertrages haben (siehe Anlage 3 des Vertrages).
Wie wird geprüft?
Aufgrund eingereichter Nachweise über die jährliche Teilnahme an krankheitsspezifischen anerkannten Fortbildungen bzw. Qualitätszirkel.
Die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen sind alle 5 Jahre bei der KV Nordrhein einzureichen.