Vertrag Letzte Änderung: 03.04.2023, 18:02 Uhr

VorsorgePlus

Vertrag zur besonderen Förderung ärztlicher Vorsorgeleistungen (VorsorgePlus) TK, KKH, HEK - Besondere Versorgung gemäß § 140a SGB V

Antragsstellung online

Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.

Zum Digitalen Antragsmanagement

Kurzanleitung für das Digitale Antragsmanagement (PDF)

Die KV Nordrhein hat ab 1. April 2023 mit der TK, KKH und HEK einen Vertrag geschlossen, über den die Früherkennung und anschließende strukturierte Nachsorge von Komorbiditäten und Folgeerkrankungen von Patientinnen/Patienten mit bestimmten chronischen Erkrankungen in der hausärztlichen Praxis gefördert werden.

Mehr Infos zum Vertrag VorsorgePlus: VorsorgePlus | KV Nordrhein

Teilnahmeberechtige Ärztinnen/Ärzte:

Alle im Bereich der KVNO nach § 73 Abs. 1a SGB V für die hausärztliche Versorgung zugelassenen, ermächtigten und angestellten Ärzte, die Ihre Teilnahme gegenüber der KV Nordrhein erklärt haben. Dies ist auch online über das digitale Antragsmanagement im KVNO-Portal möglich.

Strukturqualität:

Die regelmäßige (mindestens jährliche) Teilnahme an von der Ärztekammer zertifizierten Fortbildungen oder Qualitätszirkeln. Dabei sollen die Fortbildungsinhalte einen krankheitsspezifischen Bezug auf die zu versorgenden Krankheiten dieses Vertrages haben (siehe Anlage 3 des Vertrages).

Wie wird geprüft?

Aufgrund eingereichter Nachweise über die jährliche Teilnahme an krankheitsspezifischen anerkannten Fortbildungen bzw. Qualitätszirkel.

Die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen sind alle 5 Jahre bei der KV Nordrhein einzureichen.

Kontakt für Fragen zur ärztlichen Teilnahme

Email: VorsorgePlus@kvno.de

Fax:  +49 211 5970 33289

Ansprechpartnerin

Petra Oymann