Vertrag Letzte Änderung: 05.04.2023, 08:26 Uhr

VorsorgePlus

Vertrag zur besonderen Förderung ärztlicher Vorsorgeleistungen (VorsorgePlus) TK, KKH, HEK - Besondere Versorgung gemäß § 140a SGB V

Vertragsstart: 1. April 2023 (Veröffentlichung folgt in Kürze)

Vertragspartner:

  • Techniker Krankenkasse (TK)
  • Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
  • Hanseatischen Krankenkasse (HEK)

Mit der zunehmenden Alterung der Bevölkerung zählen chronische Erkrankungen zu den häufigsten und gesellschaftlich bedeutsamsten Gesundheitsproblemen der Gegenwart. Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten haben eine besonders große Relevanz, da sie bei einer Erkennung in einem frühen Stadium besser behandelt werden können. Bei bestehender chronischer Krankheit kann die Progression der Erkrankung verhindert oder verlangsamt werden, indem Begleit- und Folgeerkrankungen rechtzeitig erkannt und die Patienten in dem Umgang mit ihren Krankheiten geschult werden.

Über den Vertrag VorsorgePlus soll die Früherkennung und anschließende strukturierte Nachsorge von Komorbiditäten und Folgeerkrankungen von Patientinnen/Patienten mit bestimmten chronischen Erkrankungen in der hausärztlichen Praxis gefördert werden.

Versorgungsprogramme zur Früherkennung von

  1. Demenz
  2. Eisenmangel bei Herzinsuffizienz
  3. Respiratorische Insuffizienz bei COPD
  4. Periphere arterielle Verschlusskrankheit (pavk)
  5. COPD bei vorbestehendem Asthma.

Teilnahmeberechtige Ärztinnen/Ärzte:

Alle im Bereich der KVNO nach § 73 Abs. 1a SGB V für die hausärztliche Versorgung zugelassenen, ermächtigten und angestellten Ärzte, die Ihre Teilnahme gegenüber der KV Nordrhein erklärt haben. Dies ist auch online über das digitale Antragsmanagement im KVNO-Portal möglich.

zur ärztlichen Teilnahme - Online

Verträge und Anlagen

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