Letzte Änderung: 13.01.2022, 10:41 Uhr

Verträge 2021

Verträge 2021

Änderung der Anlage 1 der SSB-Vereinbarung - gültig ab 1. Januar 2022

Ergänzungsvereinbarung zur Vergütungsvereinbarung zur Verbesserung Versorgugssituation von Versicherten mit Asthma bronchiale bzw. COPD - gültig ab 01.01.2022

2. Ergänzungsvereinbarung zur Vergütungsvereinbarung zur Verbesserung Versorgugssituation von Versicherten mit Koronarer Herzkrankheit (KHK) - gültig ab 01.01.2022

Vertrag zur optimierten Akutversorgung geriatrischer Patienten durch ein intersektorales telemedizinisches Kooperationsnetzwerk– rund um die Uhr zum 01.01.2022

Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung zur Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten „Onkologie-Vereinbarung“ (Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)) zum 01.10.2021

Änderung der Anlage 1 der Sprechstundenbedarfsvereinbarung

Zum 01.10.2021 wurde die Anlage 1 der Sprechstundenbedarfsvereinbarung geändert. Unter dem Punkt Ophtalmika wurden Miotika neu in die Anlage 1 aufgenommen. Werden Miotika zur schnelleren Wiederherstellung der normalen Akkomodationsleistung zum Verlassen der Praxis eingesetzt, stellen sie hingegen keinen Sprechstundenbedarf dar (keine GKV-Leistung).

Bei dem Punkt Gewebekleber wurde die Einschränkung auf Gewebekleber "auf Acrylatbasis" gestrichen.

Vertrag zur besonderen ambulanten Versorgung von Patienten mit tachykarden Herzrhythmusstörungen durch Kardioversion gemäß § 140a SGB V (Vertrag Kardioversion)

Änderungsvereinbarung zur Sachkostenvereinbarung zur ambulanten Kataraktoperation

Vertrag zur Unterstützung der Umsetzung von Disease Management Programmen in Nordrhein (DMP-Patiententeilnahmeverzeichnis)

Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V über ergänzende Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche im Rheinland vom 01.07.2021

Änderungsvereinbarung zum Vertrag über ein strukturiertes Behandlungsprogramm (DMP) nach § 137f SGB V zur Verbesserung der Qualität der ambulanten Versorgung von Typ 2-Diabetikern vom 01.10.2020 (gültig ab 01.07.2021)

DMP-Vertrag Diabetes mellitus Typ 1 mit der AOK Rheinland/Hamburg ab 01.07.2021

Anlage 1 der Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf (SSB)

Die Anlage 1 zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung wurde zum 22.04.2021 redaktionell überarbeitet

Anlage 2 zum Vertrag über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen KV Nordrhein - nordrheinische Krankenkassen/-verbände gültig ab 01.01.2021