Letzte Änderung: 13.01.2022, 10:41 Uhr

Verträge 2021

Verträge 2021

Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung zur Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten „Onkologie-Vereinbarung“ (Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)) zum 01.10.2021

Änderung der Anlage 1 der Sprechstundenbedarfsvereinbarung

Zum 01.10.2021 wurde die Anlage 1 der Sprechstundenbedarfsvereinbarung geändert. Unter dem Punkt Ophtalmika wurden Miotika neu in die Anlage 1 aufgenommen. Werden Miotika zur schnelleren Wiederherstellung der normalen Akkomodationsleistung zum Verlassen der Praxis eingesetzt, stellen sie hingegen keinen Sprechstundenbedarf dar (keine GKV-Leistung).

Bei dem Punkt Gewebekleber wurde die Einschränkung auf Gewebekleber "auf Acrylatbasis" gestrichen.

Vertrag zur besonderen ambulanten Versorgung von Patienten mit tachykarden Herzrhythmusstörungen durch Kardioversion gemäß § 140a SGB V (Vertrag Kardioversion)

Änderungsvereinbarung zur Sachkostenvereinbarung zur ambulanten Kataraktoperation

Vertrag zur Unterstützung der Umsetzung von Disease Management Programmen in Nordrhein (DMP-Patiententeilnahmeverzeichnis)

Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V über ergänzende Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche im Rheinland vom 01.07.2021

Änderungsvereinbarung zum Vertrag über ein strukturiertes Behandlungsprogramm (DMP) nach § 137f SGB V zur Verbesserung der Qualität der ambulanten Versorgung von Typ 2-Diabetikern vom 01.10.2020 (gültig ab 01.07.2021)

DMP-Vertrag Diabetes mellitus Typ 1 mit der AOK Rheinland/Hamburg ab 01.07.2021

Anlage 1 der Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf (SSB)

Die Anlage 1 zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung wurde zum 22.04.2021 redaktionell überarbeitet

Anlage 2 zum Vertrag über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen KV Nordrhein - nordrheinische Krankenkassen/-verbände gültig ab 01.01.2021