Niederlassung Letzte Änderung: 10.07.2020, 10:11 Uhr
Formulare und Infos zu Ausschreibung und Bewerbung
Sofern Sie Ihre Praxis in einem gesperrten Planungsbereich abgeben möchten, ist gesetzlich eine öffentliche Ausschreibung des Vertragsarztsitzes vorgegeben. Hierfür ist zunächst durch den/die Praxisabgeber/in beim Zulassungsausschuss ein Antrag auf Durchführung des Nachbesetzungsverfahrens zu stellen.
Entscheidet der Zulassungsausschuss, dass die Praxis nachbesetzt werden darf, wird die Praxis durch die KV Nordrhein in den amtlichen Bekanntmachungen auf der Homepage öffentlich ausgeschrieben. Innerhalb einer Bewerbungsfrist von zwei Wochen können sich interessierte niederlassungswillige Ärzte oder Psychotherapeuten auf die Ausschreibung bewerben.
Die KV Nordrhein sammelt alle Bewerbungen und wird diese dem/r Praxisabgeber/in zur Verfügung stellen, damit dann die Verhandlungen zur Praxisübernahme aufgenommen werden können. In der Folge sind dann die notwendigen Anträge wiederum beim Zulassungsausschuss zu stellen.