Formulare für die Zulassung und Ermächtigung in Nordrhein
Wir möchten Sie bitten aufgrund der aktuellen Situation bis auf weiteres Ihre Anträge sowie dazugehörige Unterlagen möglichst auf elektronischem Weg bei uns einzureichen.
Bitte verwenden Sie die bei den jeweiligen Anträgen genannten E-Mail-Postfächer bzw. Faxnummern.
Wenn Sie vertragsärztlich oder vertragspsychotherapeutisch tätig werden möchten, egal ob als niedergelassene/r Arzt/Ärztin/Psychotherapeut/Psychotherapeutin oder im Rahmen einer Anstellung, ist ein entsprechender Antrag an den Zulassungsausschuss unumgänglich. Sollten Sie als Krankenhausarzt eine Ermächtigung für ambulante Leistungen anstreben, ist ebenfalls ein entsprechender Antrag an den Zulassungsausschuss zu richten.
Anträge an den Zulassungsausschuss sind gebührenpflichtig (§ 46 Zulassungsverordnung für Ärzte). Hierzu werden Sie nach Antragstellung von der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses gesondert informiert.