Vertrag Letzte Änderung: 05.04.2022, 08:32 Uhr Lesezeit: 10 Minuten

Schizophrenie

Antragsstellung online

Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.

Zum Digitalen Antragsmanagement

Kurzanleitung für das Digitale Antragsmanagement (PDF)

Die KV Nordrhein und die AOK Rheinland / Hamburg haben zum 1. Januar 2010 eine Vereinbarung zur Förderung einer qualitätsorientierten und leitliniengerechten Langzeitbehandlung von Patienten mit Schizophrenie geschlossen. Nordrheinische AOK-Versicherte mit mindestens einmaliger stationärer Behandlung in den letzten drei Jahren vor der Teilnahme und der Entlassungsdiagnose F20 können sich bei einem der teilnehmenden Ärzte in das Programm einschreiben

An diesem Vertrag können Ärzte für Nervenheilkunde bzw. Psychiatrie und Psychotherapie mittels Teilnahmeerklärung teilnehmen, wenn eine Mindestfallzahl von 20 Patienten (müssen keine AOK-Versicherten sein) mit der Diagnose F20 innerhalb eines Quartals nachgewiesen wird. Die Vergütung erfolgt außerbudgetär und zusätzlich zum Regelleistungsvolumen.