Qualität Letzte Änderung: 10.06.2020, 09:17 Uhr
Schizophrenie
Die KV Nordrhein und die AOK Rheinland / Hamburg haben zum 1. Januar 2010 eine Vereinbarung zur Langzeitbehandlung von Patienten mit Schizophrenie geschlossen. An diesem Vertrag können Ärzte für Nervenheilkunde bzw. Psychiatrie und Psychotherapie mittels Teilnahmeerklärung teilnehmen, wenn eine Mindestfallzahl von 20 Patienten mit der Diagnose F20 innerhalb eines Quartals nachgewiesen wird.
Die unterschriebene Teilnahmeerklärung senden Sie bitte Ihrer Bezirksstelle.
Mehr Infos zum Vertrag
Dokumente zur Genehmigung
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Vertrag zur Verbesserung der ambulanten Versorgung von Patienten mit Schizophrenie (PDF, 87 KB)
Vertrag zur Verbesserung der ambulanten Versorgung von Patienten mit Schizophrenie -
Teilnahmeerklärung für Ärzte am Schizophrenie-Vertrag (PDF, 30 KB)
Teilnahmeerklärung für Ärzte am Schizophrenie-Vertrag -
Teilnahme- und Einwilligungserklärung für AOK-Versicherte zum Schizophrenie-Vertrag (PDF, 38 KB)
Teilnahme- und Einwilligungserklärung für AOK-Versicherte zum Schizophrenie-Vertrag