Qualität Letzte Änderung: 10.06.2020, 09:17 Uhr

Schizophrenie

Die KV Nordrhein und die AOK Rheinland / Hamburg haben zum 1. Januar 2010 eine Vereinbarung zur Langzeitbehandlung von Patienten mit Schizophrenie geschlossen. An diesem Vertrag können Ärzte für Nervenheilkunde bzw. Psychiatrie und Psychotherapie mittels Teilnahmeerklärung teilnehmen, wenn eine Mindestfallzahl von 20 Patienten mit der Diagnose F20 innerhalb eines Quartals nachgewiesen wird.

Die unterschriebene Teilnahmeerklärung senden Sie bitte Ihrer Bezirksstelle.

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