Vertrag Letzte Änderung: 14.09.2022, 13:21 Uhr
Flüchtlingsvertrag Ukraine
Für die medizinische Erstversorgung der Geflüchteten aus der Ukraine sowie zum Ausschluss von übertragbaren Krankheiten wurde ein eigenständiger und landeseinheitlicher Vertrag mit dem Land NRW und der KV Westfalen-Lippe abgestimmt. Der Vertrag regelt eine zusätzliche medizinische Versorgung zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), die vom Land NRW finanziert wird. D.h. sofern ein kurativer Behandlungsbedarf besteht, können weiterhin Leistungen nach dem AsylbLG gegenüber dem entsprechenden Kostenträger abgerechnet werden.
Der Vertrag ist am 12. April 2022 in Kraft getreten und wurde zum 30. Juni 2022 das erste Mal angepasst. Eine weitere Änderung ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Verträge und Anlagen
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Lesefassung zum Ukraine-Vertrag (PDF, 575 KB)
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2. Änderungsvereinbarung zum Ukraine-Vertrag ab 01.01.2023 (PDF, 519 KB)
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1. Änderungsvereinbarung zum Ukraine-Vertrag ab 01.07.2022 (PDF, 456 KB)
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Vertrag über die Durchführung der Erstuntersuchung ukrainischer Vertriebener in Landesaufnahmeeinrichtungen und auf kommunaler Ebene inkl. Anlagen (PDF, 567 KB)
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Teilnahmeantrag Vertragsarzt (PDF, 85 KB)
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Teilnahmeantrag Nicht-Vertragsarzt (PDF, 86 KB)
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Abrechnungserklärung Vertrag (Anlage 3a) (PDF, 30 KB)
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Abrechnungserklärung § 4 AsylbLG für Nicht-Vertragsärzte (Anlage 3b) (PDF, 92 KB)
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Empfehlungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Erstuntersuchung einschließlich des Impfangebots für aus der Ukraine geflüchtete Personen (Anlage 6) (PDF, 114 KB)
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Befundbogen (Anlage 7) (PDF, 138 KB)