Vertrag Letzte Änderung: 03.05.2022, 14:34 Uhr
Flüchtlingsvertrag Ukraine
Für die medizinische Erstversorgung der Geflüchteten aus der Ukraine sowie zum Ausschluss von übertragbaren Krankheiten wurde ein eigenständiger und landeseinheitlicher Vertrag mit dem Land NRW und der KV Westfalen-Lippe abgestimmt.
Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung einer freiwilligen ärztlichen Erstuntersuchung (Gesundheitscheck und Untersuchung auf übertragbare Krankheiten), die Unterbreitung eines Impfangebots sowie ggf. die Durchführung des Tbc-Ausschlusses, sofern dies nicht über staatliches/kommunales Personal abgedeckt werden kann. Erbracht werden sollen diese Leistungen in den Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten des Landes NRW oder der Kommunen. Zu den kommunalen Einrichtungen gehören auch die für die Covid-Impfungen geschaffenen Anlaufstellen der Kommunen.
Der Vertrag tritt am 12. April 2022 in Kraft.
Verträge und Anlagen
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Vertrag über die Durchführung der Erstuntersuchung ukrainischer Vertriebener in Landesaufnahmeeinrichtungen und auf kommunaler Ebene inkl. Anlagen (PDF, 567 KB)
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Teilnahmeantrag Vertragsarzt (PDF, 85 KB)
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Teilnahmeantrag Nicht-Vertragsarzt (PDF, 86 KB)
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Abrechnungserklärung Vertrag (Anlage 3a) (PDF, 30 KB)
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Abrechnungserklärung § 4 AsylbLG für Nicht-Vertragsärzte (Anlage 3b) (PDF, 92 KB)
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Landeseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen - Stand: 11.04.2022 (Anlage 5a) (PDF, 177 KB)
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Kommunale Einrichtungen in NRW im Regierungsbezirk Düsseldorf (Anlage 5b) (PDF, 208 KB)
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Empfehlungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Erstuntersuchung einschließlich des Impfangebots für aus der Ukraine geflüchtete Personen (Anlage 6) (PDF, 114 KB)
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Befundbogen (Anlage 7) (PDF, 138 KB)