Qualität Letzte Änderung: 11.01.2023, 10:16 Uhr

LDR-Brachytherapie mit permanenter Seed-Implantation

Eine Qualitätssicherungsrichtlinie nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V regelt die fachlichen und organisatorischen Anforderungen für die Behandlung mit interstitieller Low-Dose-Rate-Brachytherapie beim lokal begrenzten Prostatakarzinom mit niedrigem Risikoprofil.

Die Leistung dürfen ausschließlich Strahlentherapeuten und Urologen durchführen, die über die für die von der zuständigen Genehmigungsbehörde für die Anwendung der LDR-Brachytherapie zugrunde gelegte erforderliche Fachkunde gemäß Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin verfügen. Hierbei handelt es sich um Nummer 2.2.3 der Anlage A1 zur Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV): „Anwendung umschlossener radioaktiver Stoffe zur permanenten Implantation“.

Vertragsärzte benötigen eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung, um die EBM-Leistungen durchführen und abrechnen zu können.

Folgende Ziffern wurden in den EBM aufgenommen:

GOP 25335

Abbildung der interstitiellen LDR-Brachytherapie mit permanenter Seed-Implantation

Hinweis: Nur von einem Arzt berechnungsfähig, auch wenn mehrere Ärzte in die Behandlung eingebunden sind.

Der abrechnende Arzt muss hierzu nach den Vorgaben des EBM eine schriftliche Vereinbarung mit den anderen Ärzten treffen.
GOP 25336 Abbildung der Postimplantationskontrolle und Nachplanung

 

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine Patienteninformation erstellt, die im Zuge des ärztlichen Aufklärungsgesprächs auszuhändigen ist, sofern der Patient sie nicht bereits erhalten hat.