Qualität Letzte Änderung: 11.01.2023, 10:31 Uhr

Interventionelle Radiologie

Mit Einführung des EBM 2000plus zum 1. April 2005 wurde nach den Vorgaben in Kapitel 34.2.9. des EBM in Analogie und Abgrenzung zu Herzkatheteruntersuchungen und -interventionen die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der diagnostischen und interventionellen Angiographien (GOP 34283 bis 34287 EBM) in der vertragsärztlichen Versorgung unter Genehmigungsvorbehalt gestellt.

Die Voraussetzungen zur Erlangung der Genehmigung sind in der Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur interventionellen Radiologie geregelt. Die Vereinbarung regelt die fachlichen, apparativen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung von diagnostischen Katheterangiographien und therapeutischen Eingriffen am arteriellen Gefäßsystem sowie die (nicht genehmigungspflichtige) Nachbetreuung der Patienten.

Ansprechpartner

Sabine Krämer