Letzte Änderung: 11.09.2024, 10:05 Uhr

Hausarzt-Vermittlungsfall

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FAQ zur Terminvermittlung (TSVG)

Zum 1. Januar 2023 wurden die extrabudgetären Zuschläge auf die Versicherten- bzw. Grundpauschale erhöht für Patientinnen und Patienten, die von der Terminservicestelle (TSS) an eine haus- oder fachärztliche Praxis verwiesen werden (TSS-Terminfall) bzw. von einer Hausärztin/einem Hausarzt oder einer Kinder- und Jugendärztin/einem Kinder- und Jugendarzt an eine fachärztliche Praxis vermittelt werden (Hausarzt-Vermittlungsfall). Die neuen Regelungen zur Terminvermittlung führen derzeit zu vielen Fragen an die Serviceteams. 

Häufig wird zum Beispiel gefragt, wie die Vermittlung durch die Hausärztin/den Hausarzt bzw. die Kinder- und Jugendärztin/den Kinder- und Jugendarzt an eine fachärztliche Kollegin/einen fachärztlichen Kollegen konkret umzusetzen ist. Unsere Antwort: Die Art der Vermittlung ist nicht festgelegt. Patientin/Patient, vermittelnder Ärztin/vermittelndem Arzt und Fachärztin/Facharzt muss der Termin bekannt sein. Idealerweise erhält der Patient/die Patientin den Facharzttermin im Rahmen der haus-/kinderärztlichen Konsultation. Möglich ist die Terminvermittlung klassisch per Telefon; Haus- und Kinderärztinnen/-ärzte können aber auch den erweiterten eTerminservice über das KVNO-Portal nutzen.
 

Informationen für Hausärztinnen/Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärztinnen/-ärzte

Informationen für Fachärztinnen und -ärzte

Informationen zum TSS-Vermittlungsfall