Letzte Änderung: 21.12.2020, 12:07 Uhr

ASV-Abrechnung leicht gemacht

Ärztinnen und Ärzte, die an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) teilnehmen, können ihre Leistungen einfach und bequem über die KV Nordrhein abrechnen.

Sie nehmen an der ASV teil? Dann stehen Sie vor der Entscheidung, wie Sie die Abrechnung organisieren wollen. Die ASV-Abrechnung muss jedes Team für jeden einzelnen Patienten mit jeder einzelnen Kasse durchführen. Hier bietet die KV Nordrhein Unterstützung an.

Einstieg ganz einfach

  • Sie sind Mitglied eines zugelassenen ASV-Teams.
  • Sie haben eine Abrechnungsvereinbarung mit uns geschlossen. Das Formular können Sie in unserem Internetangebot herunterladen.
  • Sie haben der ASV-Servicestelle mitgeteilt, dass Sie über uns abrechnen. Die Abrechnungs-IK der KV-Nordrhein lautet: 204209247.

Drei Dinge reichen

  • Sie übersenden uns einmalig eine unterschriebene ASV-Abrechnungsvereinbarung, die Sie in unserem Internetangebot herunterladen können.
  • Bei der Abrechnung wählen Sie in Ihrer Praxissoftware die ASV-Leistung aus, die Sie abrechnen wollen, und geben zusätzlich zur Betriebsstättennummer (BSNR) und zur Lebenslangen Arztnummer (LANR) die ASV-Teamnummer ein.
  • Sie übermitteln die Abrechnungsdaten wie gewohnt an uns.

Jedes Mitglied des Teams rechnet seine ASV-Leistungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein separat ab. Sie können alle ASV-Leistungen in Rechnung stellen, die für das jeweilige Krankheitsbild festgelegt sind, aufgelistet im sogenannten Appendix.

Behandeln Sie denselben Patienten aufgrund eines anderen Krankheitsbilds außerhalb der ASV, dann tragen Sie die Gebührenordnungsposition aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ein, ohne eine Teamnummer anzugeben. Wir führen dann die Abrechnung für beide Leistungsbereiche („normale“ Abrechnung und ASV) durch – und Sie erhalten zuverlässig Ihr Honorar.

So bekommen Sie Ihr ASV-Honorar

Fast zeitgleich mit den „normalen“ Abrechnungsunterlagen erhalten Sie von uns Ihre ASV-Abrechnung, also vier Monate nach Ende des abgerechneten Quartals. Ausgezahlt werden die von den Kassen eingegangen Zahlungen.

Folgende Nachweise bzw. Übersichten stellen wir Ihnen zur Verfügung:

  • vergütetes Honorar (Quartalskonto)
  • angefordertes Honorar pro Gebührenordnungsposition (GOP)
  • Richtigstellungen (Regelwerksprotokoll)
  • Berichtigungen der Krankenkassen
  • alle Anforderungen (Anforderungsnachweis)

Wir tun was

Zunächst einmal prüfen wir die ASV-Abrechnung. Das heißt: Wir achten konkret darauf, ob

  • Sie ein genehmigter Teilnehmer sind,
  • Sie die Abrechnungsbestimmungen der entsprechenden Beschlüsse zum jeweiligen Vertrag beachtet haben,
  • die abgerechneten Leistungen Gegenstand des Appendix zum jeweiligen Krankheitsbild sind,
  • die ASV-Leistungen entsprechend der geltenden vertraglichen Regelungen abgerechnet werden,
    und nehmen gegebenenfalls erforderliche Korrekturen vor.

Außerdem beantworten wir Rückfragen der Krankenkassen und klären Beanstandungen. Nur wenn wir keine Einigung mit der Kasse erzielen, müssten Sie Ihre Ansprüche direkt bei der entsprechenden Krankenkasse geltend machen. Im Rahmen der ASV-Abrechnung bleiben Sie hinsichtlich Ihrer Vergütungsansprüche und Beanstandungen Ansprechpartner der Kassen.

Unser Engagement – Ihre Vorteile

Mit der KV Nordrhein als Partner in der ASV-Abrechnung genießen Sie viele Vorteile:

  • Abrechnung wie gewohnt und jahrelang erprobt
  • keine Einzelrechnung für jeden Patienten schreiben
  • Wir prüfen den Zahlungseingang und mahnen fehlende Zahlungen an.

Nutzen Sie diese Vorteile. Kennzeichnen Sie einfach Ihre ASV-Leistung in der nächsten Abrechnung mit Ihrer Teamnummer – und erhalten ganz bequem Ihr ASV-Honorar.

Kosten

Die Kosten sind analog der Konditionen der vertragsärztlichen Versorgung, also aktuell 2,8 Prozent des Umsatzes.