Abrechnung Beratung Letzte Änderung: 09.04.2021, 13:11 Uhr
Kooperation, Entlastung und Konstellationswechsel
Es gibt unterschiedliche Modelle ärztlicher und psychotherapeutischer Kooperationen wie z.B. Praxisgemeinschaft, Berufsausübungsgemeinschaft, Medizinisches Versorgungszentrum oder Jobsharing. Auch die Entlastungsassistenz im Kontext der Kindererziehung oder Pflege enger Angehöriger kann Thema in bestimmten Phasen der Praxisführung sein. Jede Form der Kooperation oder auch der Anstellung hat Wechselwirkung mit dem Honorar und eine Bedeutung für die Leistungsabrechnung. Ausgehend von Ihren persönlichen Zielsetzungen werden diese Auswirkungen individuell in der Beratung erarbeitet und mit ihren Vor- und Nachteilen abgewogen. In größeren Kooperationsformen (z.B. MVZ) kommen u.U. auch mehrere Formen der Zusammenarbeit vor, welche sich im Verlauf an Veränderungen anpassen müssen.
In diesen Fragestellungen empfehlen wir gerne gemeinsame Beratungsgespräche mit der Niederlassungsberatung, so dass auch die Vorgaben des Zulassungsrechts in die Überlegungen mit einbezogen werden können.
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